Biotop

    Biotop

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Das Wort "Biotop" leitet sich aus dem griechischen ab und bedeutet, wörtlich übersetzt, "Lebensort". Als Biotop bezeichnet man in der Biologie demnach einen bestimmten Lebensraum von Organismen in einem Gebiet. In jedem Biotop gibt es bestimmte Lebensgemeinschaften, die für diesen Lebensraum charakteristisch sind. Eine Streuobstwiese ist beispielsweise ein Biotop, genauso wie eine Flussaue oder ein Eichenwald.

    Bestimmte Biotoptypen erfordern einen umfassenden Schutz, daher gibt es gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz sog. gesetzlich geschützte Biotope. Dazu zählen u. a.

    • natürliche Fließ- und Stehgewässer
    • Moore und Sümpfe
    • Auwälder
    • Bruchwälder
    • Magerwiesen
    • Heiden
    • Binnendünen

    In NRW zählen gemäß § 42 Landesnaturschutzgesetz noch weitere Biotope dazu, wie etwa Halbtrockenrasen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Streuobstwiesen. Gesetzlich geschützte Biotope dürfen nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden.

    Im Kreis Heinsberg finden sich besonders in der Teverener Heide eine Vielzahl unterschiedlicher gesetzlich geschützter Biotope. So gibt es dort z. B. neben einer Binnendüne auch Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden. Alle gesetzlich geschützten Biotope sind in den Landschaftsplänen des Kreises dargestellt.

    Ansprechpartner

    Natur und Landschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    • § 30 Bundesnaturschutzgesetz
    • § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW
    • Landschaftspläne des Kreises Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de