Sterbefall - Bestattungen
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
In Nordrhein-Westfalen sind zur Bestattung die Angehörigen des Verstorbenen verpflichtet. Angehörige im Sinne der maßgebenden Vorschrift sind in der nachstehenden Rangfolge:
- Ehegatten
- Lebenspartner
- volljährige Kinder
- Eltern
- volljährige Geschwister
- Großeltern
- volljährige Enkelkinder
Voraussetzungen:
Vor der Bestattung muss der Tod beim Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Kann die Beurkundung wegen fehlenden Unterlagen oder Nachweisen nicht zeitnah erfolgen, stellt das Standesamt eine gesonderte Bestattungsgenehmigung aus. Bestattungstermine vergibt das Standesamt als Friedhofsbehörde.
Fristen:
Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von 6 Wochen beizusetzen.
Gemäß § 13 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes NRW in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Verlängerung der Bestattungsfrist auf Antrag der Angehörigen oder des Bestatters bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder eines großen öffentlichen Interesses möglich.
Im Stadtgebiet Hürth befinden sich folgende Stadtteilfriedhöfe:
Friedhof Berrenrath, Am WeiherdammTel.: 02233 / 34085Friedhof Efferen, BellerstraßeTel.: 02233 / 66928Friedhof Fischenich, GennerstraßeTel.: 02233 / 44330Friedhof Gleuel, Am HummelsboorTel.: 02233 / 36451Friedhof Hürth, BrandlstraßeTel.: 02233 / 46787Friedhof Hürth, Frechener Straße / Alstädter StraßeTel.: 02233 / 46787Friedhof Kendenich, SteinackerstraßeTel.: 02233 / 44143Friedhof Kendenich, Auf der AueTel.: 02233 / 44143Friedhof Stotzheim, KeutenstraßeTel.: 02233 / 66928Öffnungszeiten der Friedhöfe:
im Sommer07:00 Uhr bis 21:00 Uhrim Winter08:00 Uhr bis Einbruch der DunkelheitHinweis für Bestattungsunternehmen:
Unter Downloads & Links können Sie online sowohl einen Termin für die Vorsprache in der Standesabteilung buchen als auch für die Bestattungen auf den Friedhöfen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadtwerke Hürth
- Satzung über die Erhebung von Benutzungs- und Verwaltungsgebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadtwerke Hürth
- Bestattungsgesetz NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Unabhängig von den Kosten, die beim Bestatter entstehen, fallen in Hürth Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Benutzungs- und Verwaltungsgebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen an.
Kosten für die Verlängerung der Bestattungsfrist: 30,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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