Bestattung Anmeldung Feuerbestattung

    Sterbefall - Bestattungen

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    In Nordrhein-Westfalen sind zur Bestattung die Angehörigen des Verstorbenen verpflichtet. Angehörige im Sinne der maßgebenden Vorschrift sind in der nachstehenden Rangfolge:

    • Ehegatten
    • Lebenspartner
    • volljährige Kinder
    • Eltern
    • volljährige Geschwister
    • Großeltern
    • volljährige Enkelkinder

    Voraussetzungen:

    Vor der Bestattung muss der Tod beim Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Kann die Beurkundung wegen fehlenden Unterlagen oder Nachweisen nicht zeitnah erfolgen, stellt das Standesamt eine gesonderte Bestattungsgenehmigung aus. Bestattungstermine vergibt das Standesamt als Friedhofsbehörde.

    Fristen:

    Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von 6 Wochen beizusetzen.

    Gemäß § 13 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes NRW in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Verlängerung der Bestattungsfrist auf Antrag der Angehörigen oder des Bestatters bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder eines großen öffentlichen Interesses möglich.

    Im Stadtgebiet Hürth befinden sich folgende Stadtteilfriedhöfe:

    Friedhof Berrenrath, Am WeiherdammTel.: 02233 / 34085Friedhof Efferen, BellerstraßeTel.: 02233 / 66928Friedhof Fischenich, GennerstraßeTel.: 02233 / 44330Friedhof Gleuel, Am HummelsboorTel.: 02233 / 36451Friedhof Hürth, BrandlstraßeTel.: 02233 / 46787Friedhof Hürth, Frechener Straße / Alstädter StraßeTel.: 02233 / 46787Friedhof Kendenich, SteinackerstraßeTel.: 02233 / 44143Friedhof Kendenich, Auf der AueTel.: 02233 / 44143Friedhof Stotzheim, KeutenstraßeTel.: 02233 / 66928

    Öffnungszeiten der Friedhöfe:

    im Sommer07:00 Uhr bis 21:00 Uhrim Winter08:00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit

    Hinweis für Bestattungsunternehmen:

    Unter Downloads & Links können Sie online sowohl einen Termin für die Vorsprache in der Standesabteilung buchen als auch für die Bestattungen auf den Friedhöfen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    • Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadtwerke Hürth
    • Satzung über die Erhebung von Benutzungs- und Verwaltungsgebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadtwerke Hürth
    • Bestattungsgesetz NRW

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Unabhängig von den Kosten, die beim Bestatter entstehen, fallen in Hürth Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Benutzungs- und Verwaltungsgebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen an.

    Kosten für die Verlängerung der Bestattungsfrist: 30,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de