Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Benötigen Sie an Ihrem Grundstück eine Bordsteinabsenkung?
Unter Downloads finden Sie das Antragsformular, das Sie bitte ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an den rechts aufgeführten Kontakt senden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02404 5545021
Fax: 02404 5545029
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Telefon Festnetz: 02404 5545021
Fax: 02404 5545029
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alsdorf
1.) Lageplan
2.) Fotos
3.) Zeichnung (Skizze)
Voraussetzungen
Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Alsdorf