Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
In Schwerte können Sie auf den städtischen Parkflächen in der City montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr zwei Stunden auf nahezu allen Kurzzeitparkplätzen kostenlos geparkt werden.
Ausgenommen sind die Bereiche des reinen Bewohnerparkens.
Kostenlose Langzeitparkplätze - ohne zeitliche Begrenzung - finden Sie hier:
- P 1 - Rohrmeisterei (außer bei Veranstaltungen)
- P 3 - Altstadt 2: Mühlengraben, Südwall, Im Reiche des Wassers
- P 4 - B 236/Stadtbad
- P 6 - Parkplatz Bahnhof 1
Die Regelung auf diesen Langzeitparkplätzen gilt montags bis freitags von 09:00 - 19:00 Uhr sowie Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr.
Andere Parkmöglichkeiten - gegen Gebühr - finden Sie hier:
- P 2 - Tiefgarage Zentrum, Brückstraße
- P 7 - Parkhaus Wilhelmsplatz
In Schwerte gibt es für folgende Berufszweige Ausnahmen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352
E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de
erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fotos der Fahrzeuge, auf denen das amtliche Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich ist
- Nachweis für den Betrieb: Handwerkskarte / Gewerbekarte / Gewerbeanmeldung / Zulassung als Pflegedienst
Voraussetzungen
Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten und zu diesem Zweck benötigte spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge oder Transport von schwerem/umfangreichen Material.
Bei Pflegediensten liegen keine Voraussetzungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Hinweise für Schwerte
- Flyer "Hier können Sie Parken"
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022