Ausnahmegenehmigung Parken

    Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende

    Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Erleichterung der Parkplatzsuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen. Neben ortgebundenen Parkausweisen können Sie auch gebietsübergreifende Ausnahmegenehmigungen beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    In Schwerte können Sie auf den städtischen Parkflächen in der City montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr zwei Stunden auf nahezu allen Kurzzeitparkplätzen kostenlos geparkt werden.

    Ausgenommen sind die Bereiche des reinen Bewohnerparkens.

    Kostenlose Langzeitparkplätze - ohne zeitliche Begrenzung - finden Sie hier:

    • P 1 - Rohrmeisterei (außer bei Veranstaltungen)
    • P 3 - Altstadt 2: Mühlengraben, Südwall, Im Reiche des Wassers
    • P 4 - B 236/Stadtbad
    • P 6 - Parkplatz Bahnhof 1

    Die Regelung auf diesen Langzeitparkplätzen gilt montags bis freitags von 09:00 - 19:00 Uhr sowie Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr.

    Andere Parkmöglichkeiten - gegen Gebühr - finden Sie hier:

    • P 2 - Tiefgarage Zentrum, Brückstraße
    • P 7 - Parkhaus Wilhelmsplatz

    In Schwerte gibt es für folgende Berufszweige Ausnahmen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fotos der Fahrzeuge, auf denen das amtliche Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich ist
    • Nachweis für den Betrieb: Handwerkskarte / Gewerbekarte / Gewerbeanmeldung / Zulassung als Pflegedienst

    Voraussetzungen

    Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten und zu diesem Zweck benötigte spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge oder Transport von schwerem/umfangreichen Material.

    Bei Pflegediensten liegen keine Voraussetzungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    • Flyer "Hier können Sie Parken"

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de