Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens. Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
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Ansprechpartner
Ordnungswesen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben.
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben.
- Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Fahrzeugschein").
- Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftungen ersichtlich sind.
Voraussetzungen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Die Jahresgebühr für den Regierungsbezirk Münster beträgt 90,00 €.
Für jeden weiteren Regierungsbezirk wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig.
Für ganz NRW wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 290,00 € fällig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022