Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/
Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinden oder diesen gleichgestellte Personengruppen (Merkzeichen "aG", "Bl" auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises) können Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen erteilt werden. Die Parkberechtigung ist für die Zeit der im Schwerbehindertenausweis bzw. im versorgungsamtlichen Bescheid vorgesehenen Befristung gültig.
In begründeten Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz vor der Wohnung oder Arbeitsstätte eingerichtet zu bekommen.
Schwerbehinderten kann u.U. auch dann eine Parkberechtigung ausgestellt werden, wenn sie nicht das Merkmal "aG" in Ihrem Schwerbehindertenausweis stehen haben.
Für diese Ausnahmegenehmigung kommen folgende Personen in Betracht:
- Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "G", sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70% und maximaler Aktionsradius ca. 100 m)
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 %
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%.
Die Bewilligung erfolgt aufgrund der Stellungnahme des Versorgungsamtes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
Ein aktuelles Lichtbild ist erforderlich.
Voraussetzungen
Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten und zu diesem Zweck benötigte spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge oder Transport von schwerem/umfangreichen Material.
Bei Pflegediensten liegen keine Voraussetzungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Eschweiler
Der Antrag für einen Schwerbehindertenparkausweis kann von jedermann unter Vorlage eines gültigen Bescheides des zuständigen Versorgungsamtes oder des Schwerbehindertenausweises gestellt werden.
Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Sie können sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, bitte geben Sie dieser Person eine Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) zur Legitimation mit.
Der Antrag für einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz kann formlos schriftlich mit Begründung und ggf. Skizze der örtlichen Gegebenheiten an das Ordnungsamt gerichtet werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022
Stichwörter
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