Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende
Hinweise für Hilden
Um beim Parken von den Vorgaben der Verkehrszeichen vor Ort und der StVO abweichen zu dürfen, benötigt man eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe, ambulante soziale und Gewerbebetriebe:
Handwerks- und Gewerbebetriebe, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge beantragen. Ambulante soziale Dienste können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge ebenfalls pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe und ambulante soziale Dienste berechtigen zum:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen,
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
- Parken auf Bewohnerparkplätzen.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.
Die Parkdauer gilt für Handwerksbetriebe unbefristet, für soziale Dienste ist sie auf zwei Stunden befristet.
Es dürfen für eine Ausnahmegenehmigung maximal fünf Fahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung im Original nur bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes weitere Fahrzeug ein weiterer Parkausweis mit zu beantragen.
Die Fahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeugseiten mit einer deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen wie auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. (Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden).
Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss der auszuübenden Dienstleistung dienlich sein. Privatfahrzeuge sind von einer Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.
Die Gültigkeit einer Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt.
Ausnahmegenehmigungen/Parkausweise können für eine Kommune, einen oder mehrere Regierungsbezirke oder auch für ganz NRW beantragt werden.
Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende in Bewohnerparkbereichen:
Gewerbetreibende, die in Bewohnerparkbereichen ihre Betriebe haben, aber nicht Bewohner:innen sind und auch über keinen eigenen Stellplatz verfügen, sind häufig für ihre Berufsausübung auf einen Parkplatz in der Nähe des Betriebes angewiesen. Daher kann die geschäftsinhabende Person für eines ihrer Kraftfahrzeuge - nach einer Einzelfallprüfung - eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnerparkbereich an seinem Betriebssitz erhalten, sofern regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen. Die alleinigen An- und Abfahrten vom und zum Wohnort erfüllen die Kriterien nicht. Für Fahrzeuge der Mitarbeitenden können keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Parkausweise für Handwerker und Pflegedienstleister:
- Online-Antrag
- Kopie/Scan Handwerkskarte/Gewerbeanmeldung
- Kopie/Scan Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Fotos von allen Seiten des Fahrzeuges
Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde ist das Fahrzeug vorzuführen
Parkausweise für Ärzt*innen mit häufigen Hausbesuchen:
- Online-Antrag
- Antrag (formlos per Email, Fax oder Post)
- Kopie/Scan Arztausweis
- Kopie/Scan Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Glaubhaftmachung der häufigen Arztbesuche
- Bestätigung, dass am oder im Umfeld der Praxis keine feste Parkmöglichkeit besteht bzw. angemietet werden kann
Parkgenehmigungen aus zeitlich befristeten Anlässen:
Es ist ein Antrag (formlos per Email, Fax oder Post) mit den nachfolgenden Angaben zu stellen
- Örtlichkeit des Parkvorganges
- Nutzungszeitraum
- Angabe Nutzungszweck (z.B. Möbellieferung) und Grund für die Notwendigkeit
- Angabe Kennzeichen, Fahrzeugart und -größe
- Bestätigung, dass an der Örtlichkeit keine privaten Stellflächen genutzt werden können.
Formulare
Hinweise für Hilden
- Antrag Ausnahmegenehmigung Parken
Voraussetzungen
Hinweise für Hilden
Parkausweise für Handwerker und Pflegedienstleister:
Dem Service- und Werkstattfahrzeug muss
- ein festes Kennzeichen zugeordnet sein und
- das Fahrzeug muss feste Einbauten haben oder schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern und
- mit einem Firmenaufdruck versehen sein.
Parkausweise für Ärzt*innen mit häufigen Hausbesuchen:
- keine Parkmöglichkeit an bzw. im Umfeld der Praxis und die Anmietung einer solchen ist nicht möglich
- häutige Hausbesuche; laut Vorgabe des Landes NRW sind Hausbesuche häufig, wenn i.d.R. mehr als 100 Besuche pro Quartal durchgeführt werden
Parkgenehmigungen aus zeitlich befristeten Anlässen:
Individuelle Parkgenehmigungen können nur erteilt werden, wenn der beabsichtigte Parkvorgang den fließenden Verkehr nicht unnötig beeinträchtigt und andere ordnungsbehördliche oder verkehrliche Gründe dem nicht entgegen stehen. Genehmigungen für das Parken innerhalb eines absoluten Haltverbot oder Feuerwehraufstell- und bewegungsflächen können nicht erteilt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
§ 46 Absatz 1 Nummer 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Fristen
Hinweise für Hilden
Parkausweise für Handwerker, Pflegedienstleister und Ärzt*innen: Bei Bedarf oder mind. 14 Tage vor Ablauf des bereits erteilten Parkausweises
Parkgenehmigungen aus zeitlich befristeten Anlässen: Mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausführung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hilden
5-7 Werktage
Kosten
Hinweise für Hilden
Parkausweise für Handwerker und Pflegedienstleister:
- Stadtgebiet Hilden pro Jahr/Fahrzeug 90,00 €
- Regierungsbezirk Düsseldorf pro Jahr/1. Fahrzeug 180,00 €; jedes weitere Fahrzeug 90,00 €
- Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen pro Jahr/1. Fahrzeug 300,00 €, jedes weitere Fahrzeug 150,00 €
Parkausweise für Ärzt*innen mit häufigen Hausbesuchen: 90,00 € pro Jahr und Fahrzeug
Parkgenehmigungen aus zeitlich befristeten Anlässen: 20,00 € pro Tag und Fahrzeug, ab 5 Tage Gültigkeit 90,00 €
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022