Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hinweise für Lengerich
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine offenen Steuerforderungen der Stadt gegenüber dem Adressaten bestehen.
Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
Erteilung einer Gaststättenkonzession
Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung
Grundbucheintragung beim Immobilienerwerb
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich oder telefonisch beantragen. Diese wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich abholen.
Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr erhoben wird. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird erst nach Zahlung der Gebühr ausgestellt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verwaltungsgebührensatzung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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25,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen