Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen Einrichtungen Erteilung

    Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine offenen Steuerforderungen der Stadt gegenüber dem Adressaten bestehen.

    Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:

    • Erteilung einer Gaststättenkonzession

    • Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung

    • Grundbucheintragung beim Immobilienerwerb

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich oder telefonisch beantragen. Diese wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich abholen.

    Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Verwaltungsgebühr erhoben wird. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird erst nach Zahlung der Gebühr ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 2

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481-33360

    E-Mail: stadtkasse@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    Formulare

    Hinweise für Lengerich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lengerich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    • Verwaltungsgebührensatzung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengerich

    Fristen

    Hinweise für Lengerich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    • 25,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengerich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de