Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen Einrichtungen Erteilung

    Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen Einrichtungen Erteilung

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
    • Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
    • Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.
    Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, per E-Mail oder auch direkt hier online beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu.

    Bescheinigung beantragen

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Finanzbuchhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
    • Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für eine Dritte Person entgegengenommen wird.

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dülmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dülmen

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dülmen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de