Reitkennzeichen beantragen
Hinweise für Schlangen
Ausritte mit dem Pferd in der freien Natur - erfahren Sie hier mehr über Reitkennzeichen.
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Wenn Sie im Wald und in der freien Landschaft reiten möchten, dürfen Sie das in Nordrhein-Westfalen nur, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind.
Ein Reitkennzeichen ist halterbezogen, es bleibt also auch bei Ihnen, wenn das Pferd gewechselt wird. Ein Reitkennzeichen ist nur mit Reitplakette gültig. Diese Reitplakette ist gebührenpflichtig und muss jedes Jahr erneuert werden.
Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.
Es wird unterschieden zwischen Einzelreitern, also Privatpersonen, und Reiterhöfen. Reiterhöfe sind Einrichtungen mit dem Zweck, Pferde für das Reiten im Wald und in der freien Landschaft bereit zu halten und zu vermieten. Vermietung bedeutet, dass Pferde mehreren Reitern zur Verfügung gestellt werden und dafür ein Entgelt entrichtet wird. Das kann in beliebiger, auch indirekter Form geschehen, beispielsweis als Mitgliedsbeitrag bei Reitvereinen.
Die Gebühren sind immer für ein ganzes Jahr fällig. Sie müssen die komplette Gebühr zahlen, auch wenn Sie das Kennzeichen nur für wenige Monate benötigen.
Das mit der Reitabgabe eingenommene Geld kommt wieder den Reiterinnen und Reitern zugute. Mit dem Geld werden im Rahmen der Verfügbarkeit bestehende Reitwege in ganz NRW saniert beziehungsweise neue Reitwege angelegt.
Wenn Sie das Reitkennzeichen dauerhaft nicht mehr benötigen, weil Sie beispielsweise Ihr Pferd verkauft haben oder es verstorben ist, dann muss die schriftliche Abmeldung bis zum 31. 01. für das entsprechende Jahr erfolgen. Spätere Abmeldungen können erst im Folgejahr berücksichtigt werden. Das Reitkennzeichen senden Sie dann bitte an uns zurück.
Wenn Sie ohne gültiges Reitkennzeichen ausreiten, dann handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Allgemeine Informationen zum Thema sowie die einzelnen Reitrouten finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schlangen
- Antragsvordruck
bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an - eventuell SEPA-Mandat
Formulare
Voraussetzungen
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Sie sind aus einem Bundesland ohne Reitkennzeichenpflicht und wollen in Lippe ausreiten
oder
Sie haben Ihren Wohnsitz im Kreis Lippe beziehungsweise der Reiterhof liegt in Lippe.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 62 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)
- § 15 Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schlangen
Das Antragsformular und ein SEPA-Mandat finden Sie unter Formulare verlinkt. Sie können das Antragsformular auch telefonisch oder per E-Mail (reitkennzeichen(at)kreis-lippe.de) anfordern.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag an, ob
Sie lediglich die Plaketten für das aktuelle Jahr beantragen möchten oder aber
für das aktuelle Jahr und die Folgejahre. Sie erhalten dann bis zur schriftlichen Kündigung automatisch Ende eines Jahres die Plaketten für das Folgejahr.
Eine Kündigung müssen Sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift übersenden.
Kündigungen müssen jeweils bis zum 31. Januar eines Folgejahres für das Vorjahr bei uns sein. Das Reitkennzeichen geben Sie dann bitte unaufgefordert zurück.
Fristen
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Die Reitabgabe ist immer zum 25. Februar fällig.
Die Bescheide für das nächste Jahr werden im Dezember verschickt. Sie haben dann bis zum 31. Januar Zeit, rückwirkend zum Ende des Vorjahres zu kündigen.
Übersandte Plaketten und Reitkennzeichen senden Sie bitte mit der Kündigung zurück.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schlangen
1 - 2 Wochen
Kosten
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Für die erstmalige Ausgabe eines Reitkennzeichens
für Einzelreiter EUR 38,40
für Reiterhöfe EUR 88,40
Für die jährlich zu erneuernden Plaketten
für Einzelreiter EUR 30,35
für Reiterhöfe EUR 80,35
Zahlungsweisen:
SEPA-Lastschrift
Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schlangen
Reitkennzeichen werden nur für berittene Pferde benötigt. Wer ein Pferd führt oder eine Kutsche benutzt, benötigt kein Kennzeichen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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