§ 62 Kennzeichen für Reitpferde

    Reitkennzeichen beantragen

    Hinweise für Schlangen

    Ausritte mit dem Pferd in der freien Natur - erfahren Sie hier mehr über Reitkennzeichen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Wenn Sie im Wald und in der freien Landschaft reiten möchten, dürfen Sie das in Nordrhein-Westfalen nur, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind.
    Ein Reitkennzeichen ist halterbezogen, es bleibt also auch bei Ihnen, wenn das Pferd gewechselt wird. Ein Reitkennzeichen ist nur mit Reitplakette gültig. Diese Reitplakette ist gebührenpflichtig und muss jedes Jahr erneuert werden.

    Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.

    Es wird unterschieden zwischen Einzelreitern, also Privatpersonen, und Reiterhöfen. Reiterhöfe sind Einrichtungen mit dem Zweck, Pferde für das Reiten im Wald und in der freien Landschaft bereit zu halten und zu vermieten. Vermietung bedeutet, dass Pferde mehreren Reitern zur Verfügung gestellt werden und dafür ein Entgelt entrichtet wird. Das kann in beliebiger, auch indirekter Form geschehen, beispielsweis als Mitgliedsbeitrag bei Reitvereinen.

    Die Gebühren sind immer für ein ganzes Jahr fällig. Sie müssen die komplette Gebühr zahlen, auch wenn Sie das Kennzeichen nur für wenige Monate benötigen.

    Das mit der Reitabgabe eingenommene Geld kommt wieder den Reiterinnen und Reitern zugute. Mit dem Geld werden im Rahmen der Verfügbarkeit bestehende Reitwege in ganz NRW saniert beziehungsweise neue Reitwege angelegt.

    Wenn Sie das Reitkennzeichen dauerhaft nicht mehr benötigen, weil Sie beispielsweise Ihr Pferd verkauft haben oder es verstorben ist, dann muss die Kündigung bis zum 31. 01. für das entsprechende Jahr erfolgen. Eine Kündigung müssen Sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift übersenden. Eine Übersendung der Kündigung per E-Mail ist nicht ausreichend. Kündigungen müssen jeweils bis zum 31. Januar eines Folgejahres für das Vorjahr bei uns sein.

    Spätere Abmeldungen können erst im Folgejahr berücksichtigt werden. Das Reitkennzeichen senden Sie dann bitte an uns zurück.

    Wenn Sie ohne gültiges Reitkennzeichen ausreiten, dann handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.

    Allgemeine Informationen zum Thema sowie die einzelnen Reitrouten finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-300

    Fax: +49 5231 63011-1010

    E-Mail: Buergerservice@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    • Antragsvordruck
      bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an
    • eventuell SEPA-Mandat

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Sie sind aus einem Bundesland ohne Reitkennzeichenpflicht und wollen in Lippe ausreiten

    oder

    Sie haben Ihren Wohnsitz im Kreis Lippe beziehungsweise der Reiterhof liegt in Lippe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Das Antragsformular und ein SEPA-Mandat finden Sie unter Formulare verlinkt. Sie können das Antragsformular auch telefonisch oder per E-Mail (reitkennzeichen(at)kreis-lippe.de) anfordern.

    Bitte geben Sie in Ihrem Antrag an, ob

    • Sie lediglich die Plaketten für das aktuelle Jahr beantragen möchten oder aber

    • für das aktuelle Jahr und die Folgejahre. Sie erhalten dann bis zur schriftlichen Kündigung automatisch Ende eines Jahres die Plaketten für das Folgejahr.

    Eine Kündigung müssen Sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift übersenden.
    Kündigungen müssen jeweils bis zum 31. Januar eines Folgejahres für das Vorjahr bei uns sein. Das Reitkennzeichen geben Sie dann bitte unaufgefordert zurück.

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Die Reitabgabe ist immer zum 25. Februar fällig.
    Die Bescheide für das nächste Jahr werden im Dezember verschickt. Sie haben dann bis zum 31. Januar Zeit, rückwirkend zum Ende des Vorjahres zu kündigen.
    Übersandte Plaketten und Reitkennzeichen senden Sie bitte mit der Kündigung zurück.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    1 - 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Für die erst­malige Aus­gabe eines Reit­kenn­zeichens

    • für Einzelreiter EUR 38,40

    • für Reiterhöfe EUR 88,40

    Für die jährlich zu erneuernden Plaketten

    • für Einzelreiter EUR 30,35

    • für Reiterhöfe EUR 80,35

    Zahlungsweisen:

    • SEPA-Lastschrift

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Reitkennzeichen werden nur für berittene Pferde benötigt. Wer ein Pferd führt oder eine Kutsche benutzt, benötigt kein Kennzeichen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de