Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Eine Änderung der Personendaten (wie z. B. Namensänderung nach Eheschließung/Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Abholung des Personalausweises
Haben Sie keine Möglichkeit den Personalausweis persönlich abzuholen, weisen Sie uns bitte nach Möglichkeit bereits bei der Antragstellung drauf hin, weil wir Ihnen in diesem Falle eine spezielle Vollmacht aushändigen müssen.
Statusabfrage für bestellte Personalausweise
Bei der Bestellung Ihres Personalausweises wird Ihnen ein Code mitgegeben. Damit können Sie den Status Ihres Dokuments im Service-Portal der Stadt Schwerte abfragen.
Aktivierung des Online-Ausweises
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online hier erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Weitere Informationen zu den Funktionen des neuen Personalausweises finden Sie hier.
Befreiung von der Ausweispflicht
Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von den Mitarbeiter*innen des Bürgerservices. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter den "Formularen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-250
E-Mail: buergerservice@stadt-schwerte.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
- Alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass und Geburtsurkunde bzw. Familienbuch. Falls keine alten Ausweispapiere vorhanden sind, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienbuches.
- Sind Sie
- verheiratet,
benötigen Sie zusätzlich das aktuelle Familienstammbuch- Personen, die vor dem 01.01.1958 geheiratet haben, benötigen eine aktuelle Heiratsurkunde
- ledig,
benötigen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde - geschieden oder verwitwet,
benötigen Sie eine aktuelle Familienbuchabschrift und gegebenenfalls Scheidungsurteil und/oder Sterbeurkunde der Ehegattin/des Ehegatten
- verheiratet,
- Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Anwesenheit Kinder jeden Alters erforderlich.
- Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss bei der Antragstellung mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein. Von dem anderen evtl. nicht anwesenden Elternteil ist eine Einverständniserklärung nebst Kopie des Personalausweises vorzulegen.
Bitte bringen Sie die v.g. Unterlagen (einschließlich Geburtsurkunde bzw. Familienbuch) vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines Personalausweises nicht möglich ist.
Formulare
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Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. - Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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- Ausstellung: 37,00 Euro
- Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Änderung der Online-Funktionen: 0,00 Euro
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021