Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Erstmalig einen Personalausweis beantragen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. 

    Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.

    Eine Änderung der Personendaten (wie z. B. Namensänderung nach Eheschließung/Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

    Abholung des Personalausweises
    Haben Sie keine Möglichkeit den Personalausweis persönlich abzuholen, weisen Sie uns bitte nach Möglichkeit bereits bei der Antragstellung drauf hin, weil wir Ihnen in diesem Falle eine spezielle Vollmacht aushändigen müssen.

    Statusabfrage für bestellte Personalausweise
    Bei der Bestellung Ihres Personalausweises wird Ihnen ein Code mitgegeben. Damit können Sie den Status Ihres Dokuments im Service-Portal der Stadt Schwerte abfragen.

    Aktivierung des Online-Ausweises
    Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online hier erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

    Weitere Informationen zu den Funktionen des neuen Personalausweises finden Sie hier. 

    Befreiung von der Ausweispflicht
    Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von den Mitarbeiter*innen des Bürgerservices. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter den "Formularen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-250

    E-Mail: buergerservice@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass und Geburtsurkunde bzw. Familienbuch. Falls keine alten Ausweispapiere vorhanden sind, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienbuches.
    • Sind Sie
      • verheiratet,
        benötigen Sie zusätzlich das aktuelle Familienstammbuch
        • Personen, die vor dem 01.01.1958 geheiratet haben, benötigen eine aktuelle Heiratsurkunde
      • ledig,
        benötigen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde
      • geschieden oder verwitwet,
        benötigen Sie eine aktuelle Familienbuchabschrift und gegebenenfalls Scheidungsurteil und/oder Sterbeurkunde der Ehegattin/des Ehegatten
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm.
    • Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
    • Anwesenheit Kinder jeden Alters erforderlich.
    • Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss bei der Antragstellung mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein. Von dem anderen evtl. nicht anwesenden Elternteil ist eine Einverständniserklärung nebst Kopie des Personalausweises vorzulegen.

      Bitte bringen Sie die v.g. Unterlagen (einschließlich Geburtsurkunde bzw. Familienbuch) vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines Personalausweises nicht möglich ist.

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
      • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
      Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Ausstellung: 37,00 Euro
    • Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
    • Änderung der Online-Funktionen: 0,00 Euro

    Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de