Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Erstmalig einen Personalausweis beantragen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar:Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank. Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, sie haben bereits einen gültigen Reisepass. Die Beantragung kann nur persönlich erfolgen. Auf Antrag der Sorgeberechtigen kann auch für jüngere Personen ein Personalausweis ausgestellt werden. Minderjährige Kinder müssen ebenfalls bei Antragstellung anwesend sein. Das notwendige Lichtbild können Sie auch im Rathaus an dem Selbstbedienungsterminal "Speed Capture" erstellen. Die Gebühren hierfür betragen 6,00 Euro. Sie finden das Selbstbedienungsterminal im Südflügel, Erdgeschoss, gegenüber dem Aufzug. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre. Weitere Informationen und Anwendungs- und Nutzungsbeispiele zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf der Internetseite http://www.personalausweisportal.de. Sobald das Dokument fertig gestellt ist, erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen Brief, der die für Sie wichtigen Informationen (Transport-PIN, PUK, Sperrkennwort) enthält. Wenige Tage nachdem Sie den Brief erhalten haben, sollte der neue Ausweis in der Bürgerberatung zur Abholung bereit sein. Nach Fertigstellung des neuen Personalausweises holen Sie diesen bitte unter Vorlage des bisherigen Personalausweises ab. Sollten Sie an der persönlichen Abholung verhindert sein, können Sie sich durch Erteilung einer Vollmacht von einer anderen Person vertreten lassen. Benutzen Sie dazu in jedem Fall den Vordruck Abholvollmacht Personalausweis, denn dieser enthält die notwendigen Erklärungen, die nur Sie bei zur Abholung geben können. Haben Sie den PIN-Brief nicht erhalten, müssen Sie den Personalausweis persönlich abholen! In dringenden Fällen kann sofort nach Klärung Ihrer Identität ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Wenn Sie Ihren ePersonalausweis selbst aktivieren möchten oder Ihre PIN vergessen haben, bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt. Die Aktivierung der PIN ist auch weiterhin in der Bürgerberatung möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    33 Servicebereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Alter Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen ist) Reisepass oder Kinderreisepass Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild Die Vorlage einer Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. des Familienbuches wird empfohlen

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Personalausweisgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
      • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
      Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren 10,00 Euro für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Vordruck Beantragung Dokumente f. Kinder und Jugendliche Abholvollmacht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de