Unterstützung während der Adoptionsvermittlung und der Adoptionspflege

    Adoptionsvermittlung

    Hinweise für Schöppingen

    Adoptionsvermittlung ist eine Leistung der Jugendhilfe, die für ein Kind in Betracht kommt, dessen Eltern sich außerstande sehen, für das Kind zu sorgen und trotz familienunterstützender Hilfen die Eigenverantwortung für das Kind nicht wahrnehmen können.

    Beschreibung

    Hinweise für Schöppingen

    Der Kreis Borken betreibt seit dem 28.02.2005 zusammen mit den Städten Ahaus, Borken und Gronau eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle. Adoptionsvermittlung ist eine Leistung der Jugendhilfe, die für ein Kind in Betracht kommt, dessen Eltern sich außerstande sehen, für das Kind zu sorgen und trotz familienunterstützender Hilfen die Eigenverantwortung für das Kind nicht wahrnehmen können.

    Das Kind und seine Bedürfnisse sind Ausgangsbasis aller Bemühungen der Adoptionsvermittlung. Es besteht die Notwendigkeit, die für das jeweilige Kind geeignetsten Eltern zu finden.

    Adoptivbewerber müssen die Tatsache akzeptieren, ein Kind fremder Eltern aufzunehmen und diese Besonderheit in ihr Leben und das des Kindes zu integrieren. Einfühlungsvermögen in kindliche Bedürfnisse, Belastbarkeit und persönliche Eignung sind weitere Kriterien. Grundvoraussetzung ist die notarielle Einwilligung der leiblichen Eltern.

    In den letzten Jahren hat die Zahl der Eltern erheblich nachgelassen, die ihr Kind als Säugling zur Adoption freigeben. Vermittelt werden können jedoch auch ältere Kinder.

    Adoptionsvermittlung beinhaltet:

    • Beratung und Schulung von Adoptivbewerbern

    • Vermittlung von Kindern

    • Beratung von Adoptiveltern nach Aufnahme eines Kindes

    • Nachgehende Beratung auch nach abgeschlossener Adoption

    • Beratung und gutachterliche Stellungnahme bei Voll-, sowie bei Stiefkind- oder Verwandtenadoption

    • Fertigung von Adoptionseignungsberichten bei Auslandsadoption

    Zum Aufgabenbereich der Adoptionsvermittlung gehören ebenfalls Stiefkind- oder Verwandtenadoptionen, sowie die Beratung und Begleitung bei Auslandsadoptionen.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467

    E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schöppingen

    Formulare

    Hinweise für Schöppingen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schöppingen

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 9 Abs. 1, Abs. 2 AdVermiG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schöppingen

    Fristen

    Hinweise für Schöppingen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schöppingen

    Kosten

    Hinweise für Schöppingen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schöppingen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schöppingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de