Adoptionsvermittlung
Hinweise für Heek
Adoptionsvermittlung ist eine Leistung der Jugendhilfe, die für ein Kind in Betracht kommt, dessen Eltern sich außerstande sehen, für das Kind zu sorgen und trotz familienunterstützender Hilfen die Eigenverantwortung für das Kind nicht wahrnehmen können.
Beschreibung
Hinweise für Heek
Der Kreis Borken betreibt seit dem 28.02.2005 zusammen mit den Städten Ahaus, Borken und Gronau eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle. Adoptionsvermittlung ist eine Leistung der Jugendhilfe, die für ein Kind in Betracht kommt, dessen Eltern sich außerstande sehen, für das Kind zu sorgen und trotz familienunterstützender Hilfen die Eigenverantwortung für das Kind nicht wahrnehmen können.
Das Kind und seine Bedürfnisse sind Ausgangsbasis aller Bemühungen der Adoptionsvermittlung. Es besteht die Notwendigkeit, die für das jeweilige Kind geeignetsten Eltern zu finden.
Adoptivbewerber müssen die Tatsache akzeptieren, ein Kind fremder Eltern aufzunehmen und diese Besonderheit in ihr Leben und das des Kindes zu integrieren. Einfühlungsvermögen in kindliche Bedürfnisse, Belastbarkeit und persönliche Eignung sind weitere Kriterien. Grundvoraussetzung ist die notarielle Einwilligung der leiblichen Eltern.
In den letzten Jahren hat die Zahl der Eltern erheblich nachgelassen, die ihr Kind als Säugling zur Adoption freigeben. Vermittelt werden können jedoch auch ältere Kinder.
Adoptionsvermittlung beinhaltet:
Beratung und Schulung von Adoptivbewerbern
Vermittlung von Kindern
Beratung von Adoptiveltern nach Aufnahme eines Kindes
Nachgehende Beratung auch nach abgeschlossener Adoption
Beratung und gutachterliche Stellungnahme bei Voll-, sowie bei Stiefkind- oder Verwandtenadoption
Fertigung von Adoptionseignungsberichten bei Auslandsadoption
Zum Aufgabenbereich der Adoptionsvermittlung gehören ebenfalls Stiefkind- oder Verwandtenadoptionen, sowie die Beratung und Begleitung bei Auslandsadoptionen.
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467
E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 9 Abs. 1, Abs. 2 AdVermiG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen