Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz
Vorgesehen zum Löschen - Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz
Hinweise für Ense
Beschreibung
Hinweise für Ense
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder Gäste beherbergt. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Der Betreiber benötigt dann eine Gaststättenerlaubnis, dabei handelt es sich um eine Gaststättenkonzession. Die Gaststättenkonzession ist eine Personalkonzession und daher von den persönlichen Voraussetzungen abhängig. Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragsteller die Voraussetzung der persönlichen Zuverlässigkeit erfüllen. Ferner müssen die Räumlichkeiten für den geplanten Betrieb geeignet sein. Die Gaststättenerlaubnis kann im Serviceportal Ense Online beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Führungszeugnis (zu beantragen beim Hauptwohnsitzmeldeamt) Auskunft aus dem Gewerberegister (zu beantragen beim Hauptwohnsitzmeldeamt) Finanzielle Unbedenklichkeitsbescheinigung (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt) Unterrichtungsnachweis der IHK Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. Infektionsschutzgesetz (zu beantragen beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung) Miet-/Pachtvertrag Bauzeichnungen einschl. Größenberechnung der Räume
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gaststättengesetz Gewerbeordnung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Bei Erteilung einer Gaststättenkonzession fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 100,00 Euro und 1.200,00 Euro betragen kann. Die tatsächliche Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gaststättenerlaubnis online beantragen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen