Vorgesehen zum Löschen - Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz
Hinweise für Heiligenhaus
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0 für den Antragsteller (Erhältlich beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Wohnorts, in Heiligenhaus: Rathaus-Innenhof, Tel. : 02056/13-0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (Gewerbemeldestelle des Wohnorts, in Heiligenhaus erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Heiligenhaus)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Stadtkasse/Steueramt des Wohnorts, in Heiligenhaus Rathausgebäude, 1. OG Neubau bei Frau Schmitz, Tel. : 02056/13-390, Zimmer 234)
- Bescheinigung in Steuersachen (für den Wohnort zuständiges Finanzamt, in Heiligenhaus ist das Finanzamt Velbert zuständig: Nedderstraße 38, 42551 Velbert. Infos unter 02051/470)
- Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (unter www.vollstreckungsportal.de)
- Auskunft aus dem Insolvenzregister (für den Wohnort zuständiges Amtsgericht, für Heiligenhaus das Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal. Zu beantragen per E-Mail unter poststelle@ag-wuppertal.nrw.de oder nach erfolgter Online-Terminbuchung -unter https://www.ag-wuppertal.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/index.php- persönlich abzuholen)
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt des Krei-ses Mettmann, Nebenstelle in Velbert, Friedrichstraße 293, 42551 Velbert. Infos unter 02051/6054-0)
- Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättenge-setz (Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, Ernst Schneider Platz 1, 40212 Düsseldorf. Infos unter 0211/3557-0)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis. Der Antrag ist von der Erlaubnisinhaberin oder von dem Erlaubnisinhaber zu stellen und nicht von der Stellvertreterin oder von dem Stellvertreter.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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