Kinder und Jugendliche in einer Not- und Konfliktlage
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14 - 17 Jahre) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 - 21 Jahre) wird die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen. Sie berät die jungen Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus.
Grundlage für die Tätigkeit der Jugendhilfe im Strafverfahren ist § 52 SGB VIII.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Formulare
Hinweise für Heinsberg
Voraussetzungen
Hinweise für Heinsberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
Hinweise für Heinsberg
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heinsberg
Kosten
Hinweise für Heinsberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Mit der Durchführung der Jugendgerichtshilfe ist vom Stadtjugendamt Heinsberg beauftragt:
- Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e. V. der Region Heinsberg
(SKF/M e. V.), Jugendgerichtshilfe/Stadt Heinsberg
Grebbener Str. 20, 52525 Heinsberg, Tel.: 02452-9760772 und 02452-9760771
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen