Kinder und Jugendliche in einer Not- und Konfliktlage

    Kinder und Jugendliche in einer Not- und Konfliktlage

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14 - 17 Jahre) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 - 21 Jahre) wird die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen. Sie berät die jungen Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus.

    Grundlage für die Tätigkeit der Jugendhilfe im Strafverfahren ist § 52 SGB VIII.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt -Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst-

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Mit der Durchführung der Jugendgerichtshilfe ist vom Stadtjugendamt Heinsberg beauftragt:

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de