Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verkauf von kreiseigenen Grundstücken
und
Erwerb von Grundvermögen - für Verwaltungszwecke - einschließlich der Bestellung von Rechten des Kreises an Grundeigentum Dritter
sowie
Anmietung von Grundstücken und Gebäuden für Verwaltungszwecke.
Ausgenommen sind Erwerb und Veräußerung von Straßenland.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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