Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf

    Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Wenn Grundstücke zum Verkauf vorgesehen sind, werden sie von der Stadt Essen grundsätzlich im Internet veröffentlicht und das Verfahren für den Verkauf dort für jedes Angebot genau beschrieben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 6-8

    45121 Essen

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Ein Verkauf kann nur stattfinden, wenn das zu verkaufende Grundstück nicht mehr für öffentliche Zwecke genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Die Verkaufsabsichten werden in einem privatrechtlichen Gebotsverfahren bekannt gemacht. Eine Entscheidung über den Verkauf erfolgt im Rat der Stadt oder seinen Gremien.

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de