Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Wenn Grundstücke zum Verkauf vorgesehen sind, werden sie von der Stadt Essen grundsätzlich im Internet veröffentlicht und das Verfahren für den Verkauf dort für jedes Angebot genau beschrieben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Ein Verkauf kann nur stattfinden, wenn das zu verkaufende Grundstück nicht mehr für öffentliche Zwecke genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Verkaufsabsichten werden in einem privatrechtlichen Gebotsverfahren bekannt gemacht. Eine Entscheidung über den Verkauf erfolgt im Rat der Stadt oder seinen Gremien.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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