berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufliche Aufstiegsfortbildung
Hinweise für Rheinbach
Beschreibung
Hinweise für Rheinbach
Wenn Sie an einer Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen können Sie mit dem Aufstiegs-BAföG finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert: die Lehrgangskosten die Prüfungsgebühren und die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt. Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheinbach
Formulare
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Voraussetzungen
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Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter: http://www.aufstiegs-bafög.de .
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Wenn Sie den Antrag auf Aufstiegs-BAföG bei der zuständigen Stelle vorgelegt haben bzw. online gestellt haben entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung insgesamt und Sie erhalten einen Leistungsbescheid über die staatlichen Zuschüsse. Anschließend erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Auf der Internetseite www.aufstiegs-bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare Informationen zur Online-Antragstellung einen Förderrechner sowie viele weiterführenden Informationen zum AFBG https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/fragen-und-antworten-1794.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.08.2017
Stichwörter
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