Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel Beseitigung

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitung von Kampfmittellmeldungen, Erteilung der Kampfmittelfreiheit bei Bauvorhaben, Kampfmittelräumung

    Sie haben bei Gartenarbeiten oder Bodeneingriffe (gleich welcher Art) Gegenstände gefunden, die Sie nicht zuordnen können und die Ihnen verdächtig erscheinen? Dann nehmen Sie bitte umgehend mit dem Ordnungsamt Kontakt auf und halten Personen und Tiere von der Fundstelle fern. Außerhalb unserer Dienstzeit werden Munitionsfunde von der Polizei an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weitergeleitet.

    Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, sind Sie verpflichtet, die Geeignetheit Ihres Grundstückes nachzuweisen. Zu diesen Kriterien zählt auch der Nachweis auf Kampfmittelfreiheit auf dem zu bebauenden Grundstück. Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt auf und nicht erst bei Bauantragstellung, da ein möglicher Teil des Verfahrens die Luftbildauswertung sein kann, für die zur Zeit eine Vorlaufzeit von ca. vier Monaten einzukalkulieren ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352

    Fax: 0 23 04 / 104-723 (Telefax)

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Ordnungsbehördengesetz
    Kampfmittelverordnung
    Technische Richtlinien zur Kampfmittelbeseitigung NRW

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de