Kampfmittel Beseitigung
Kampfmittel Beseitigung
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Sollte im Rahmen einer Baugenehmigung die Bescheinigung über Kampfmittelfreiheit des Grundstücks erforderlich sein, kann diese in der Kampfmittelabteilung der Feuerwehr Witten beantragt werden. Voraussetzungen Baugenehmigungsantrag oder es muss ein begründetes Interesse vorliegen
Online-Dienste
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Ansprechpartner
37 Verwaltung / Kommunaler Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 581-3798
E-Mail: feuerwehr@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
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kurze Darstellung des Bauvorhabens einen Lageplan im Maßstab 1:1000 eine Übersicht in Form der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5000 sowie die Angabe von Gemerkung, Flur und Flurstück
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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BauO NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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