Kampfmittelbeseitigung: Anzeige einer Räumstelle
Hinweise für Delbrück
Als Fachfirma in der Kampfmittelbeseitigung müssen Sie die Eröffnung einer Räumstelle der örtlichen Ordnungsbehörde anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Delbrück
Anzeige einer Räumstelle nach § 14 SprengG (siehe Dokument unter "Downloads")
Erlaubnis nach § 7 SprengG
Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Lageplan
Formulare
Hinweise für Delbrück
Voraussetzungen
Hinweise für Delbrück
Erlaubnis nach § 7 SprengG
Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Delbrück
Fristen
Hinweise für Delbrück
Wenn Sie als Fachfirma in der Kampfmittelbeseitigung den Auftrag einer Kampfmittelbeseitigung oder -erkundung erhalten, müssen Sie die Eröffnung einer Räumstelle und die Aufnahme der Arbeiten 2 Wochen vor Aufnahme dieser Arbeiten, die Einstellung und Schließung unverzüglich der Ordnungsbehörde anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Delbrück
Kosten
Hinweise für Delbrück
Für die Entgegennahme der Anzeige fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Delbrück
Weitere Informationen
Hinweise für Delbrück
In der Anzeige der Eröffnung einer Räumstelle müssen die mit der Leitung der Räumstelle beauftragte Person sowie sonstige verantwortliche Personen angegeben werden. Eventuelle personelle Veränderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Delbrück