Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel Beseitigung

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Allgemeine Informationen

    Das Gebiet der Stadt Dülmen wurde im 2. Weltkrieg bei mehreren Luftangriffen beinahe vollständig zerstört. Nicht alle abgeworfenen Bomben sind explodiert und liegen als Blindgänger im Erdreich.

    Zusammen mit einer großen Anzahl nicht detonierter Granaten, zurückgelassener Waffen und Munition stellen sie auch heute noch eine große Gefahr dar.

    Wer muss die Kampfmittelfreiheit eines Grundstücks nachweisen?

    Die Pflicht zur Klärung, ob ein Grundstück mit Kampfmitteln belastet ist sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Ausräumung dieses Verdachts liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Bauwilligen (Grundstückseigentümer).

    Grundsätzlich wird das Ordnungsamt der Stadt Dülmen von der zuständigen Bauaufsicht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt. In diesem Fall wird die Kampfmittelprüfung automatisch durchgeführt. Bauwillige haben jedoch auch die Möglichkeit, die Kampfmittelüberprüfung direkt bei dem Ordnungsamt der Stadt Dülmen zu beantragen.

    Welche Grundstücke oder Bauvorhaben sollten überprüft werden?

    Da das Gebiet der Stadt Dülmen sowie seiner Ortsteile im 2. Weltkrieg zu über 90 % zerstört wurden, ist es bei allen erdeingreifenden Maßnahmen (Bauvorhaben) zwingend erforderlich, zu bebauende Grundstücke auf eine Kampfmittelbelastung bei dem Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg (KBD) prüfen zu lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeines Ordnungsrecht, Bürgerbüro und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • Antrag auf Kampfmittelprüfung
    • Lageplan im PDF-Format (maßstabsgetreu)
    • Vollmacht zur Antragstellung (falls erforderlich)

    Zum Online-Antrag

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • § 13 Abs. 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
    • § 14 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG)
    • Technische Verwaltungsvorschrift für den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Nordrhein-Westfalen (TVV KBD NRW)
    • Runderlass über die Erstattung der anfallenden Kosten
    • Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dülmen

    Was ist bei einem Kampfmittelfund (Zufallsfund) zu tun?

    • Ruhe bewahren!
    • Kampfmittel nicht berühren!
    • Wurde das Kampfmittel versehentlich mit der Hand aufgenommen, vorsichtig ablegen!
    • Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, Kampfmittel in der Lage lassen!
    • Maschine abstellen und sichern!
    • (Weitere) Erschütterungen vermeiden, Arbeit am Fundort einstellen! Fundstelle markieren!
    • Fundort räumen!
    • Unbefugte vom Fundort fernhalten und warnen!
    • Ordnungsamt (gegebenenfalls über die Notrufnummer der Polizei) alarmieren!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de