Kampfmittel Beseitigung
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Liefert die Luftbildauswertung Hinweise auf Kampfmittel in der von Ihnen angefragten Fläche, sind weitere Maßnahmen notwendig, um diese Hinweise auszuräumen. Welche Maßnahmen dies konkret sind, ergibt sich aus der individuellen Luftbildauswertung in Verbindung mit dem von Ihnen geplanten Bauvorhaben.
Für die entsprechende Maßnahme, die Ihnen die zuständige örtliche Ordnungsbehörde im Ergebnis der Luftbildauswertung mitteilt, stellen Sie bitte den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung bei der örtlichen Ordnungsbehörde.
Die Ordnungsbehörde bearbeitet Ihren Antrag und reicht diesen nach einer individuellen Prüfung ggfs. an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weiter, damit dieser die Untersuchung vor Ort durchführt. Detailabsprachen zur Überprüfung werden individuell getroffen.
Über das Ergebnis der Überprüfung wird die örtliche Ordnungsbehörde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Kenntnis gesetzt. Nach einer Prüfung wird das Ergebnis der Untersuchung an Sie weitergeleitet oder es werden ggfs. weitere Untersuchungen notwendig.
Weitere Informationen können auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf abgerufen werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36111
E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
- Antragsformular
- Betretungserlaubnis
- Erklärung über Leitungsfreiheit
- Bei Überprüfung einer Fläche oder eines konkreten Verdachts eine Karte mit Kennzeichnung der Fläche
- Bei einer (ehemaligen) Bundesliegenschaft: Verwaltungsvereinbarung
- Sicherheits- und Gesundheitsplan bei kontaminierten Flächen
- Ggfs. Kostenübernahmeerklärung bei Mehrkosten
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- vor- und nachbereitende Maßnahmen sowie baubegleitende Maßnahmen (Fläche für die Untersuchung vorbereiten bzw. Zustand nach Überprüfung wiederherstellen)
- Mehrkosten für z.B. abschnittweise Überprüfung
- Kostentragung bei einer (ehemaligen) Bundesliegenschaft
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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