Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Alle Originalpläne der Stadt Aachen mit Begründung und textlichen Festsetzungen werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürger*innen im Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Aachen bereitgehalten.
Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße 20
3. Etage, Zimmer 355
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8.00 - 15.00 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Formulare
Formloser Antrag des Bürgers.
Voraussetzungen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekannt gemacht worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021
Stichwörter
Hinweise für Aachen