Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

    Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.

    In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Alle Originalpläne der Stadt Aachen mit Begründung und textlichen Festsetzungen werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürger*innen im Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Aachen bereitgehalten.

    Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße 20
    3. Etage, Zimmer 355

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8.00 - 15.00 Uhr
    Freitag 8.00 - 13.00 Uhr

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Team Ortsbaurecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Lagerhausstraße 20

    52064 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

    Formulare

    Formloser Antrag des Bürgers.

    Voraussetzungen

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekannt gemacht worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.

    Fristen

    Die Unterlagen müssen ständig, d. h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

    Bearbeitungsdauer

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein bzw. innerhalb angemessener Zeit herbeigeschafft werden. Dabei kann die Einsichtnahme jedoch grundsätzlich auf die Dienststunden der Behörde oder falls Abweichungen bestehen auf die Besuchsstunden beschränkt werden.

    Kosten

    Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden). https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de