Pflege - Hilfe zur Pflege
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Pflegebedürftige Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, können auf Antrag Sozialhilfeleistungen erhalten.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich
während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung
für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Dieser Antrag kann im Sachgebiet Soziales und Familie gestellt werden; die Bearbeitung des Antrags erfolgt beim Sozialamt des Märkischen Kreises in Altena.
Einen Überblick über stationäre Pflegeeinrichtungen inkl. der noch verfügbaren Pflegeplätze bietet Ihnen der Pflegeatlas des Märkischen Kreises sowie der Heimfinder NRW.
Auch die Pflegeberatung steht Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziales & Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: sozialamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Formulare
Hinweise für Kierspe
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen zur Pflege - Hilfe zur Pflege (Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen) finden Sie hier:
Für Informationen zum Pflegeatlas und zur Pflegeberatung kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen