Hilfe zur Pflege
Ambulante Hilfe zur Pflege (zu Hause)
Hinweise für Bonn
Beschreibung
Hinweise für Bonn
- Gewährung ergänzender Hilfe zur Pflege, sofern die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 nicht ausreichen, um die erforderliche Pflege sicher zu stellen
- Gewährung von Pflegeleistungen für die Personen, die nicht pflegeversichert sind
Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines persönlichen Budgets.
Jeder, der ambulante Leistungen in Form von Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege erhält, kann einen entsprechenden Antrag (s. Ansprechpartner/in) stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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