Hilfe zur Pflege

    Ambulante Hilfe zur Pflege (zu Hause)

    Hinweise für Bonn

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    • Gewährung ergänzender Hilfe zur Pflege, sofern die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 nicht ausreichen, um die erforderliche Pflege sicher zu stellen
    • Gewährung von Pflegeleistungen für die Personen, die nicht pflegeversichert sind

    Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines persönlichen Budgets.
    Jeder, der ambulante Leistungen in Form von Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege erhält, kann einen entsprechenden Antrag (s. Ansprechpartner/in) stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hilfen in Einrichtungen und besonderen Wohnformen, Hilfen zur Pflege, Bestattungskosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 5

    53225 Bonn

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Formulare

    Hinweise für Bonn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bonn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bonn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Fristen

    Hinweise für Bonn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bonn

    Kosten

    Hinweise für Bonn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bonn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de