Eheurkunde

    Eheurkunde

    Hinweise für Lünen

    Eine Eheurkunde belegt die Eheschließung zwischen zwei Personen und enthält zahlreiche relevante Informationen über die Ehepartner und die Eheschließung selbst.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

    Für die Ausstellung einer Eheurkunde stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung. Die klassische Eheurkunde bietet eine formelle Anerkennung Ihrer Eheschließung. Alternativ dazu gibt es die „Internationale Eheurkunde“.

    Darüber hinaus können Sie einen beglaubigten Registerausdruck aus dem Eheregister anfordern. Dieser Ausdruck, der alle vom Standesamt zur Eheschließung vermerkten Informationen beinhaltet, kann als aktueller Ausdruck aus dem elektronischen Register bereitgestellt werden, sofern dies bei Ihrem Standesamt bereits möglich ist, oder als Kopie bzw. wortgetreue Abschrift des Eintrags aus dem Eheregister. Dies umfasst auch alle eventuell vorhandenen Randbemerkungen, die wichtige Ergänzungen zu Ihrer Eheurkunde darstellen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2200

    Fax: 02306 104-211431

    E-Mail: standesamt@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Um eine Eheurkunde zu beantragen, sind bestimmte Unterlagen erforderlich, die Ihre Identität und Berechtigung sicherstellen. Zunächst benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Sollten Sie die Beantragung schriftlich vornehmen wollen, ist eine beglaubigte Kopie dieses Dokuments notwendig. Bei einer Online-Beantragung hingegen müssen Sie sich mittels des neuen Personalausweises elektronisch authentifizieren.

    Falls Sie nicht persönlich die Beantragung vornehmen oder die Urkunde abholen können und stattdessen einen Vertreter oder eine Vertreterin damit beauftragen möchten, ist eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person erforderlich. Zusätzlich müssen sowohl die Identitätsnachweise (Personalausweis oder Reisepass) der berechtigten Person als auch des Vertreters oder der Vertreterin vorgelegt werden – jeweils im Original oder als beglaubigte Kopie.

    Für andere Personen oder Institutionen, die eine Eheurkunde beantragen möchten, ist ein Nachweis über das rechtliche Interesse notwendig.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Die Ausstellung einer Eheurkunde beinhaltet die Weitergabe persönlicher Daten, weshalb dieser Prozess strengen datenschutzrechtlichen Regeln unterliegt, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen. Um eine Eheurkunde beantragen zu können, muss das Mindestalter von 16 Jahren erreicht sein. Berechtigt zur Antragstellung sind in erster Linie die Ehegattin oder der Ehegatte, auf die bzw. den sich die Urkunde bezieht. Des Weiteren sind die Eltern, direkte Vorfahren und Nachkommen (Kinder, Enkelkinder usw.) der betroffenen Person in der Lage, eine solche Urkunde anzufordern, sofern sie in direkter Linie verwandt sind.

    Geschwister der betroffenen Person können ebenfalls eine Eheurkunde beantragen, allerdings nur, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Für das erste Exemplar fallen 10 Euro Verwaltungsgebühr an, für jedes weitere identische Exemplar 5 Euro.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de