Eheurkunde
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Wenn Sie in Lengerich geheiratet haben und eine Eheurkunde benötigen, erhalten Sie diese beim Standesamt Lengerich.
Haben Sie nicht in Lengerich geheiratet, erhalten Sie die Eheurkunde beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Sollte dieser nicht bzw. nicht mehr in Deutschland liegen, hilft das Standesamt gerne weiter.
Sie können eine Eheurkunde hier direkt online bestellen: Bestellung Eheurkunde
Antragsberechtigte:
Ehegatten selbst (auch allein)
Vorfahren in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern usw.)
Nachfahren in absteigender Linie (Kinder, Enkel usw.)
aktueller Ehegatte bzw. Lebenspartner
sonstige Personen, die rechtliches Interesse glaubhaft machen
der Antragssteller muss mindestens 16 Jahre alt sein
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lengerich
Dokumente bei persönlicher Vorsprache:
Personalausweis bzw. Reisepass
Nachweis der Berechtigung, falls nicht einer der Ehegatten den Antrag stellt
bei telefonischer Beantragung (falls Antragsberechtigung nachgewiesen)
notwendige Daten:
Heiratsdatum, Name und Vorname der Ehegatten bei Eheschließung
Empfänger: Name, Vorname, vollständige Adresse
im Rahmen des Telefonats erhalten Sie den anzugebenden Verwendungszweck für Ihre Gebührenüberweisung
nach Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde umgehend übersandt
bei schriftlicher Beantragung (falls Antragsberechtigungen nachgewiesen werden muss)
notwendige Daten:
Heiratsdatum, Name und Vorname der Ehegatten bei Eheschließung
Empfänger: Name, Vorname, vollständige Adresse
Nachweis der Antragsberechtigung
Gebührenzahlung:
per Rechnung, nach Zahlungseingang erfolgt Versendung
Vorabüberweisung
per Verrechnungsscheck
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Lengerich
10,00 Euro für die 1. Eheurkunde
5,00 Euro je weiterer Urkunden (bei gleichzeitiger Ausstellung)
gebührenfrei zur Vorlage bei der Sozialversicherung
Weitere Informationen
Hinweise für Lengerich
Wenn Sie die Urkunde persönlich beantragen möchten, benötigen Sie für diese Dienstleistung einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen