Nachweis Eheschließung
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
ACHTUNG! Bitte beantragen Sie die jeweilige Urkunde immer dort, wo sie ursprünglich ausgestellt wurde!
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
(erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung. - Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Mehrsprachige internationale Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Eheregister
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
- Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Urkunde beantragen
- persönlich vor Ort
Sie können die benötigten Urkunden bei uns telefonisch beantragen und nach telefonischer Terminvereinbarung abholen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
- online
Geburts- und Sterbeurkunden
Eheurkunden
Lebens- partnerschafts- urkunden
Urkunden über die Geburtszeit werden nicht mehr einzeln angeboten! Die Geburtszeit finden Sie aber mittlerweile auf den Geburtsurkunden.
- schriftlich
Senden Sie uns den ausgefüllten Bestellschein unterschrieben zurück und legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Rechtsgrundlagen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
- die Eltern,
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Dülmen
Die Gebühren sind landeseinheitlich durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung geregelt. Jedoch sind
die Städte und Gemeinden in NRW befugt, die Höhe der Gebühren durch eigene Satzungen zu regeln.
Die aktuellen Gebührensätze des Standesamtes Dülmen:
- 12,00 EUR Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
- 12,00 EUR beglaubigte Registerauszüge
- 6,00 EUR für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Dülmen