Emissionsgenehmigung

    Emissionsgenehmigung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gemäß § 10 Abs. 1 Landes-Immissionschutzgesetz (LImSchG) dürfen Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen nur in solcher Lautsärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

    Gemäß § 10 Abs. 2 LImSchG ist der Gebrauch der o. g. Geräte auf öffentlichen Verkehrsflächen, in und auf auf solchen Anlagen, Verkehrsräumen und Verkehrsmittel, die der allgemeinen Benutzungen dienen, sowie in öffentlichen Badeanstalten verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.

    Die örtliche Ordnungbehörde kann von diesen Verboten Ausnahmen zulassen.

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Formloser Antrag (siehe Downloads)

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Besteht ein öffentliches oder ein überwiegendes privates Interesse kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    7 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Eine Genehmigung wird nicht innerhalb der in Langenfeld geltenden Mittagsruhe (13 Uhr bis 15 Uhr) und innerhalb der gesetzlichen Nachtruhe (22 Uhr bis 6 Uhr) erteilt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de