• Iserlohn (Landkreis Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen)

Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen

Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen.

Beschreibung

Im regionalen Flächennutzungsplan legt die zuständige Regionalplanung fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll. Dieser Plan enthält beispielsweise die zukünftige Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden.

Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen, Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange haben Sie das Recht, sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. Sie haben nach der öffentlichen Bekanntmachung mindestens einen Monat Zeit, Ihre Stellungnahme abzugeben.

Der beschlossene regionale Flächennutzungsplan enthält eine Erklärung, wie die Ergebnisse der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden berücksichtigt wurden.

Ansprechpartner

Für Iserlohn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten regionalen Flächennutzungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Reichen Sie die Stellungnahme, wenn möglich, digital ein.

Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme stehen in der Bekanntmachung.

  • Reichen Sie Ihre Stellungnahme online ein.
  • Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
  • Die zuständige Behörde veröffentlicht das Ergebnis der Abwägung.

Fristen

Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt mindestens einen Monat.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 17.07.2024

Version

Technisch geändert am 07.11.2024

Stichwörter

FNP, Raumordnungsgesetz, Raumplanung, Raumstruktur, Beteiligung, Raumordnung, regionaler Flächennutzungsplan, Bürgerbeteiligung, Regionalentwicklung, Beteiligungsverfahren, Flächennutzungsplan

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de