Daten der Handwerksregister Änderung

    Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst: 

    • Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte,
    • Änderungen im Bestand der Betriebsstätten,
    • geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse,
    • Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen, 
    • Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften.
       

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Für Selm wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb: 
      • Betriebsnummer 
      • Betriebsname 
      • Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
    • Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)
       

    Voraussetzungen

    Bei der Handwerkskammer gespeicherte betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere:

    • Adress- und Kontaktdaten des Betriebs oder einer Betriebsstätte
    • Eintragung oder Löschung einer Betriebsstätte
    • persönliche Daten des Inhabers oder der Inhaberin
    • Daten der Geschäftsführung oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie Ihre Handwerkskammer über eine Änderung eintragungsrelevanter persönlicher oder betriebsbezogener Daten. Änderungsmitteilungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Gesellschafter, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Betriebsbezogene Daten, Handwerksregister, Handwerk, Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Änderungen, persönliche Daten, Eintragung Handwerksrolle, Adresse, HWK, Betriebsstätte, Handwerkerverzeichnis, zulassungsfreies Handwerk, Vertretungsberechtigte, Handwerkerkammer, Datenänderung, Handwerksrolleneintragung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de