Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
Wenn Sie in Deutschland ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie zur Suche eines Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie Vorstellungsgespräche führen und den direkten Kontakt mit möglichen Arbeitgebern suchen.
Voraussetzungen
- Wenn Sie eine Berufsqualifikation besitzen, sich in Ihrem Heimatland aufhalten und zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen möchten, informieren Sie sich bitte zunächst bei der deutschen Auslandsvertretung nach der Erteilung eines Visums.
- Wenn Sie sich zum Zwecke der Erwerbstätigkeit bereits in Deutschland aufhalten und aufgrund der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses nun einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche anstreben, finden Sie nachfolgend wichtige Informationen zu Ihrem Aufenthalt.
- Informationen zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium, nach der Ausbildung und nach der Forschung finden Sie auf diesen Seiten.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
- Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche wird in der Regel für sechs Monate erteilt. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
- Sollten Sie innerhalb der Zeit zur Arbeitsplatzsuche keinen Arbeitsplatz finden, der Ihrem Berufsabschluss entspricht, hat in der Regel die Ausreise aus dem Bundesgebiet zu erfolgen. Die erneute Einreise ist möglich, wenn Sie sich nach Ihrer Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten haben, wie Sie sich zuvor zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufgehalten haben.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Wenn Sie eine passende Stelle gefunden haben, können Sie Ihren Aufenthaltszweck zu einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft wechseln. Darüber hinaus ist der Wechsel des Aufenthaltszwecks nur möglich, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Familienzusammenführung).
Erwerbstätigkeit
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist es Ihnen erlaubt, Probebeschäftigungen (die Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechen) bis zu zehn Stunden pro Woche auszuüben. Darüber hinaus ist keine Erwerbstätigkeit erlaubt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen wollen, übersenden Sie bitte folgende Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über eine qualifizierte Berufsausbildung (z.B. Abschlusszeugnis)
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (min. B1-Niveau)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
Formulare
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
- Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes).
- Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Spätestens 8 vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer (bei fester Zeit): maximal 18
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für maximal 18 Monate ausgestellt. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über diesen Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
- bis zu 12 Wochen
Kosten
Hinweise für Soest
- bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Soest
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.01.2022