Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

    Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

    Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

    Hinweise für Olpe: Weinbegleitdokument Entgegennahme

    Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

    Beschreibung

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument. 

    Weinbauerzeugnisse sind

    • Trauben,
    • Traubenmost,
    • Maische,
    • Wein,
    • Perlwein,
    • Schaumwein,
    • Likörwein und
    • Brennwein.

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Das Formular für das Begleitdokument erhalten Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW).

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Weinbauerzeugnisse sind

    • Trauben,
    • Traubenmost,
    • Maische,
    • Wein,
    • Perlwein,
    • Schaumwein,
    • Likörwein und
    • Brennwein.

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Hinweise für Olpe: Weinbegleitdokument Entgegennahme

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument. 

    Weinbauerzeugnisse sind

    • Trauben,
    • Traubenmost,
    • Maische,
    • Wein,
    • Perlwein,
    • Schaumwein,
    • Likörwein und
    • Brennwein.

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Das Formular für das Begleitdokument erhalten Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) - Fachbereich 86

    Adresse

    Postanschrift

    Leibnizstraße 10

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Fax: Nicht vorhanden

    Telefon Festnetz: 02361 305 -0

    E-Mail: verbraucherschutz@lanuv.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Olpe: Weinbegleitdokument Entgegennahme

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
    • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
    • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
      • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
      • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
      • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.

    Hinweise für Olpe: Weinbegleitdokument Entgegennahme

    • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
    • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
    • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
      • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
      • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
      • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    In Nordrhein-Westfalen beantragen Sie das Begleitdokument für den Weintransport online, per Post oder Fax bei der für den Verladeort zuständigen Kontrollbehörde. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.

    Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

    Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

    • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
    • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
    • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
    • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
    • Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

    Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:

    • Sie füllen das 3-fach Formular leserlich und vollständig aus.
    • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen zwei Durchschläge behalten Sie.
    • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
    • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes einen Durchschlag per Post oder per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
    • Der  übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.

    Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.

    Hinweise für Olpe: Weinbegleitdokument Entgegennahme

    In Nordrhein-Westfalen beantragen Sie das Begleitdokument für den Weintransport online, per Post oder Fax bei der für den Verladeort zuständigen Kontrollbehörde. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.

    Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

    Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

    • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
    • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
    • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
    • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
    • Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

    Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:

    • Sie füllen das 3-fach Formular leserlich und vollständig aus.
    • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen zwei Durchschläge behalten Sie.
    • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
    • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes einen Durchschlag per Post oder per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
    • Der  übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.

    Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.

    Hinweise für Olpe: Weinbegleitdokument Entgegennahme

    Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.

    Bearbeitungsdauer

    0 - 10 Tage Beim Online-Dienst erfolgt die Meldung unmittelbar.

    Hinweise für Olpe: Weinbegleitdokument Entgegennahme

    0 - 10 Tage Beim Online-Dienst erfolgt die Meldung unmittelbar.

    Kosten

    Kostenhöhe: EUR 10 bis 15

    Hinweise für Olpe: Weinbegleitdokument Entgegennahme

    Kostenhöhe: EUR 10 bis 15

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Beförderung von Weinbauerzeugnissen, Traubenmost, Weinbau, Weintransporte, Weinbegleitdokument, Spedition, Begleitdokument, Wein, Weinanbau, Weinüberwachung, Weinkontrolle, Weinbegleitdokument Weintransporte Beförderung von Weinerzeugnissen Weinüberwachung Weinkontrolle Spedition Weinanbau Weinbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English