- Borgholzhausen (Landkreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen)
Lehrerin und Lehrer mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten; Anerkennung beantragen
Beschreibung
Die Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an öffentlichen Schulen ist in Nordrhein-Westfalen reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer ohne Einschränkungen arbeiten können, müssen Sie eine spezifische Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer nachweisen. Wenn Sie diese Qualifikation im Ausland erworben haben, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen.
Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der nordrhein-westfälischen Berufsqualifikation. Für die Anerkennung muss Ihre Berufsqualifikation gleichwertig sein
Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.
Zuständigkeit
- Es gibt viele Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
- Lassen Sie sich von einer IQ-Beratungsstelle
persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos. - Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema "Arbeiten und Leben in Deutschland".
Telefonnummer: +49 30 1815-1111
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr (MEZ)
Ansprechpartner
Für Borgholzhausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Antragsformulare, Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Internetseite:
Voraussetzungen
- Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland.
- Sie wollen in Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer arbeiten.
Sie haben Kenntnisse der deutschen Sprache auf C2-Niveau. Ohne C2-Nachweis wird der Antrag nicht berücksichtigt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Lehrerausbildungsgesetz - LABG
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=1&menu=1&bes_id=12764&aufgehoben=N&anw_nr=2 - AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000429
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
4 Monate (Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach höchstens einem Monat, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Dokumente fehlen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren höchstens 4 Monate. Manchmal kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.)
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Möglichkeiten für Lehrtätigkeiten ohne Anerkennung:
- Seiteneinstieg (weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.brdt.nrw.de - Arbeiten als Vertretungslehrerin oder Vertretungslehrer: Prüfen Sie die Stellenangebote
https://www.verena.nrw.de - Arbeiten an einer Privatschule
- Arbeiten an internationalen Schulen
- Arbeiten in Vorbereitungsklassen und Förderklassen (z. B. Deutsch als Fremdsprache - DaF oder Deutsch als Zweitsprache - DaZ)
Arbeiten außerhalb einer Schule (z. B. in der Erwachsenenbildung)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.11.2021
Stichwörter
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