Approbation Ärztin oder Arzt für Spätaussiedler Erteilung

    Zulassung als Ärztin oder Arzt in Deutschland mit Berufsausbildung im Ausland beantragen

    Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zulassung, die sogenannte Approbation, beantragen.

    Beschreibung

    Um eine staatliche Zulassung als Ärztin oder Arzt, die sogenannte Approbation, zu erhalten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.

    Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Wichtig sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.

    Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erstberatung und -aufnahme von zugewiesenen Spätaussiedlern und deren Angehörige Das Beratungsangebot des Bürgeramtes für Migration und Integration bietet Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern gezielte Information zur ersten Orientierung in der Stadt Hamm: Von der Anmeldung beim Bürgeramt über Sprachkurse bis zu Hinweisen auf Sport- und Kulturvereine. Bei Bedarf können Interessierte auch an andere Fachdienste und Wohlfahrtsverbände vermittelt werden. Hinweise auf vorhandene Angebote, die einer erfolgreichen Betreuung und einer zeitnahen Integration dienen, werden innerhalb des Beratungsangebotes weitergegeben. Das Bürgeramt für Migration und Integration stellt außerdem Ersatzbescheinigungen bei Verlust des Vertriebenenausweises bzw. der Spätaussiedlerbescheinigung aus (für personenstands-/rentenrechtliche Zwecke). Die Beratung ist persönlich, vertraulich, kostenlos und unverbindlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 192

    59063 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 07.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English