einmalige Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler Gewährung

    Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler beantragen

    Studieren Sie oder besuchen Sie eine Fachschule oder Berufsfachschule? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Energiepreispauschale beantragen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zu Ihren Energiekosten.

    Beschreibung

    Folgende Personengruppen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten:

    • Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
    • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
    • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen

    Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, können Sie die Einmalzahlung online beantragen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangscode (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
    • gegebenenfalls PIN (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
    • IBAN aus dem SEPA-Raum

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
      • Studierende
        • hierzu zählen auch Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester, Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Studierende in einem dualen Studium
      • Schülerinnen oder Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
      • Schülerinnen oder Schüler in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
      • Schülerinnen oder Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien
      • Auszubildende in Ausbildungsgängen an bestimmten Ausbildungsstätten, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasst sind. Betrifft:
        • Auszubildende an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen
        • Auszubildende, die eine Fachschulklasse besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
    • Sie waren am 01. Dezember 2022 in Ihrer Ausbildungsstätte immatrikuliert beziehungsweise angemeldet
    • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt war am 01. Dezember 2022 in Deutschland
      • Personen, die einen auf maximal 2 Semester begrenzten Studienaufenthalt oder Praktikumsaufenthalt im Ausland durchgeführt haben und parallel noch bei ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert oder angemeldet waren, haben in der Regel ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Energiepreispauschale für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Fachschulen oder Berufsfachschulen können Sie online beantragen. Sie benötigen für die Beantragung ein BundID-Konto.

    • Registrieren Sie sich auf der Website www.einmalzahlung200.de mit Ihrem BundID-Konto.
    • Sie erhalten von Ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode und gegebenenfalls eine PIN.
    • Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
    • Nach Absenden Ihres Antrags wird dieser an die zuständige Stelle im Land übermittelt und geprüft.
    • Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Minuten Ihren Bewilligungsbescheid.

    Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag bis spätestens 30. September 2023 stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge bis zur Bewilligung dauert in der Regel nur wenige Minuten.

    Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Bewilligung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hilfe für Studierende, Unterstützung für Berufsfachschüler, Studierende, Unterstützung für Berufsfachschülerinnen, Berufsfachschülerinnen, Unterstützung für Studierende, EPP, Berufsfachschüler, Einmalzahlung200, Einmalzahlung, Fachschülerinnen, Energiepreispauschale, EPPSG, Fachschüler, Studierenden-Energiepreispauschalengesetz, Unterstützung für Fachschüler, Unterstützung für Fachschülerinnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de