Architektenliste Löschung

    Architektenliste Löschung

    Austritt aus der Architektenkammer Nordrhein-WestfalenAustritt aus der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in NRW ihren Wohnsitz, ihre Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit aufgegeben hat.

    Die Eintragung wird auch gelöscht, wenn in einem berufsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig darauf erkannt wurde oder nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die zur Versagung der Eintragung führen müssten.

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Eintragung in die Architektenliste zu löschen. Diese liegen unter anderem vor, wenn die eingetragene Person verstorben ist, die eingetragene Person dies beantragt oder die eingetragene Person in NRW ihren Wohnsitz, ihre Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit aufgegeben hat.

    Die Eintragung wird auch gelöscht, wenn in einem berufsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig darauf erkannt wurde oder nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die zur Versagung der Eintragung führen müssten.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

    Adresse

    Postanschrift

    Zollhof 1

    40221 Düsseldorf

    Kontakt

    Fax: 0211 4967-99

    Telefon Festnetz: 0211 4967-20

    E-Mail: sachverstaendigenwesen@aknw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Schriftliche Erklärung, ggf. Sterbeurkunde.

    Schriftliche Erklärung, ggf. Sterbeurkunde.

    Formulare

    keine

    keine

    Voraussetzungen

    • Antrag des Mitglieds auf Löschung oder
    • Tod des Mitglieds oder
    • Aufgabe des Wohnsitzes, der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in NRW oder
    • Eintritt oder Bekanntwerden von Tatsachen, die zur Versagung der Eintragung führen müssten oder
    • Rechtskräftige Entscheidung auf Löschung der Eintragung in einem berufsgerichtlichen Verfahren.
    • Antrag des Mitglieds auf Löschung oder
    • Tod des Mitglieds oder
    • Aufgabe des Wohnsitzes, der Niederlassung oder des Beschäftigungsortes in NRW oder
    • Eintritt oder Bekanntwerden von Tatsachen, die zur Versagung der Eintragung führen müssten oder
    • Rechtskräftige Entscheidung auf Löschung der Eintragung in einem berufsgerichtlichen Verfahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Austritt eines Mitgliedes aus der Architektenkammer auf Antrag bedarf einer schriftlichen Erklärung. Kündigungsfristen bestehen nicht.

    Der Austritt eines Mitgliedes aus der Architektenkammer auf Antrag bedarf einer schriftlichen Erklärung. Kündigungsfristen bestehen nicht.

    Fristen

    KeineKeine

    Kosten

    KeineKeine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Innenarchitekt, Architekt, Landschaftsarchitekt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English