Architektenliste Eintragung deutscher Antragsteller
Beschreibung
Antragsteller werden in die Listen der Architekten und Architektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen sowie Innenarchitekten und Innenarchitektinnen eingetragen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.
Nur in diese Listen eingetragene Personen dürfen die entsprechenden Berufsbezeichnungen führen.
Antragsteller werden in die Listen der Architekten und Architektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen sowie Innenarchitekten und Innenarchitektinnen eingetragen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.
Nur in diese Listen eingetragene Personen dürfen die entsprechenden Berufsbezeichnungen führen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
- Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche praktische Tätigkeit
- Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
- Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
- Vorlage fachlich geeigneter eigener Arbeiten aus mindestens zwei Projekten, z.B. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan
- Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
- Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche praktische Tätigkeit
- Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
- Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
- Vorlage fachlich geeigneter eigener Arbeiten aus mindestens zwei Projekten, z.B. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan
Formulare
Abrufbar unter https://www.aknw.de/
Abrufbar unter https://www.aknw.de/
Voraussetzungen
- eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder einen Beschäftigungsort in NRW,
- erfolgreicher Abschluss eines der betreffenden Fachrichtungen entsprechenden Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren,
- eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
- Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)
- eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder einen Beschäftigungsort in NRW,
- erfolgreicher Abschluss eines der betreffenden Fachrichtungen entsprechenden Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren,
- eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
- Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW)
§§ 4-11 Baukammerndurchführungsverordnung (BauKaG NRW
§ 20 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW)
§§ 4-11 Baukammerndurchführungsverordnung (BauKaG NRW
Verfahrensablauf
Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über den Eintragungsantrag.
Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über den Eintragungsantrag.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ausländische Abschlusszeugnisse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet werden.
Ausländische Abschlusszeugnisse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-WestfalenMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023
Stichwörter
Landschaftsarchitekt, Architekt, Innenarchitekt