Notunterkünfte für Krisenfälle Errichtung

    Einrichten von Notunterkünften in Krisenfällen

    Beschreibung

    Ob das Flüchtlingsaufkommen im Sommer 2015 oder eine großflächige Evakuierung nach einem Bombenfund - die Ereignisse, die den Aufbau von Notunterkünften erfordern, sind vielfältig. Das THW kann diese Unterkünfte in Krisenfällen einrichten und instand setzen. Dazu stellt die Fachgruppe Infrastruktur die notwendige Ausstattung bereit. Zusätzlich können die Fachgruppe Elektroversorgung und die Fachgruppe Trinkwasserversorgung die Notunterkünfte mit Strom und fließendem Wasser ausstatten. Für den Transport des dazu erforderlichen Materials kommt die Fachgruppe Logistik zum Einsatz. Der Betrieb der Notunterkünfte liegt jedoch bei den anfordernden Stellen selbst - meist sind das Städte und Kommunen - oder wird von diesen an Dienstleister übertragen. Ansprechpartner sind die zuständigen THW-Einrichtungen vor Ort. Sie können über www.thw.de gefunden werden. Im Auftrag der Bundesregierung kann das THW auch im Ausland Notunterkünfte, wie z. B. für Binnenvertriebene, errichten.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind aus der Ukraine geflüchtet und benötigen Hilfe? Sie benötigen finanzielle Hilfen für Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Diensstelle für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Vorsprache ist die Vereinbarung eines Termines per Telefon oder per E-Mail erforderlich. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf: Frau Franken: 02452/ 14-5016 Frau Schöne: 02452/ 14-5015 Frau Kremers: 02452/ 14-5011 Per Mail: sozialamt@heinsberg.de Gibt es medizinische Unterstützung für die Geflüchteten? Es besteht die Möglichkeit, Krankenbehandlungsscheine für akute Krankheits- und Schmerzzustände auszustellen. Bitte wenden Sie sich hierfür ebenfalls an das Sozialamt der Stadt Heinsberg. Wir bitten darum, den Namen des behandelnden Arztes bereit zu halten. Bitte bringen Sie zum Termin folgende Dokumente mit: Den Laufzettel finden Sie rechts unter der Rubrik Downloads. Dienststelle für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Rathaus Heinsberg Apfelstraße 60 -Sozialamt- 5. Etage Zimmer 507 52525 Heinsberg Sie benötigen eine Unterkunft? Bei Fragen zur Unterbringung wenden Sie sich bitte an Herrn Bordewin, Herrn Wellens oder Herrn Hussein (Rechts- und Ordnungsamt, Stadt Heinsberg). Herr Bordewin: 02452/ 14-3011 Herr Wellens: 02452/ 14-3012 Herr Khalil-Ahmad Hussein: 02452/ 14-3029 Sie haben Fragen zu Ihrem Aufenthalt? Bitte wenden Sie sich bei aufenthaltsrechtlichen Fragen direkt an das Ausländeramt des Kreises Heinsberg. Kreis Heinsberg -Ausländeramt- Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg 02452/ 13-0 Per Mail: abh@kreis-heinsberg.de

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    Ansprechpartner

    Sozialamt

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    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

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    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesanstalt Technisches Hilfswerk am 12.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Trinkwasser, Evakuierungen, Krisen, THW, Notunterbringung, Flüchtlinge, THW-Fachgruppe, Infrastruktur, Evakuierung, Notunterkünfte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de