Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen
Um eine Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, müssen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer beantragen.
Beschreibung
Für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit Anerkennung wird Ihre Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied der regional zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Mitgliedschaft ist in Deutschland verpflichtend.
Für das Unternehmen sind folgende Rechtsformen möglich.
- Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
- Europäische Gesellschaften und
- Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht
- eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
- eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
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Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung für Duisburg, Stadt
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular der zuständigen Steuerberaterkammer
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder eine öffentlich beglaubigte Kopie dessen
- Handelsregisterauszug
- Nachweis über Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
- Liste der Gesellschafter
- Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr
Voraussetzungen
- Gesellschaftsform nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften, nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder nach dem Recht eines Staats, der über ein Abkommen mit dem Europäischen Wirtschaftsraum verfügt.
- Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss die Qualifikation als Steuerberaterin oder Steuerberater besitzen.
- Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft oder im Nahbereich haben.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft können Sie je nach Steuerberaterkammer online oder schriftlich stellen. Wenn Sie den Antrag stellen wollen:
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag hinzu;
- senden Sie den Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen und Nachweise an die zuständige Steuerberaterkammer.
- Die Kammer prüft Ihre Unterlagen und den Antrag.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde und einen Eintrag in das Berufsregister der Kammer.
- Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen Sie die Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ in Ihrem Unternehmensnamen führen.
Sie können ab sofort Ihre Geschäftstätigkeit als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft aufnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 26.06.2025
Stichwörter
Antrag, Steuerberatungsgesellschaft, Steuerberatung, Gesellschafter, Steuerberater, Berufsausübungsgesellschaft, Urkunde, Anerkennung, Steuerberaterkammer, Steuer, Gesellschaftsgründung