Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung
    99135006016000

    Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen

    Um eine Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, müssen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer beantragen.

    Beschreibung

    Für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit Anerkennung wird Ihre Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied der regional zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Mitgliedschaft ist in Deutschland verpflichtend.

    Für das Unternehmen sind folgende Rechtsformen möglich.

    • Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
    • Europäische Gesellschaften und
    • Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht
      • eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
      • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

    Online-Dienst

    Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung für Duisburg, Stadt

    ID: L100002_121599093

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular der zuständigen Steuerberaterkammer
    • Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder eine öffentlich beglaubigte Kopie dessen
    • Handelsregisterauszug
    • Nachweis über Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
    • Liste der Gesellschafter
    • Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr

    Voraussetzungen

    • Gesellschaftsform nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften, nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder nach dem Recht eines Staats, der über ein Abkommen mit dem Europäischen Wirtschaftsraum verfügt.
    • Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss die Qualifikation als Steuerberaterin oder Steuerberater besitzen.
    • Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft oder im Nahbereich haben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft können Sie je nach Steuerberaterkammer online oder schriftlich stellen. Wenn Sie den Antrag stellen wollen:

    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag hinzu;
    • senden Sie den Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen und Nachweise an die zuständige Steuerberaterkammer.
    • Die Kammer prüft Ihre Unterlagen und den Antrag.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde und einen Eintrag in das Berufsregister der Kammer.
    • Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen Sie die Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ in Ihrem Unternehmensnamen führen.

    Sie können ab sofort Ihre Geschäftstätigkeit als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft aufnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 26.06.2025

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Antrag, Steuerberatungsgesellschaft, Steuerberatung, Gesellschafter, Steuerberater, Berufsausübungsgesellschaft, Urkunde, Anerkennung, Steuerberaterkammer, Steuer, Gesellschaftsgründung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024