Hebammenhilfe Gewährung

    Hebammenhilfe Gewährung

    Die Hebamme ist eine wertvolle Begleiterin in der Schwangerschaft, während der Geburt und der Zeit des Wochenbetts. (Werdende) Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme vor, während und nach der Geburt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

    Beschreibung

    Was ist die Hebammenhilfe?

    Hebammenhilfe umfasst Leistungen freiberuflich tätiger Hebammen im Bereich der Schwangerenvorsorge und -betreuung, der Geburtshilfe, Leistungen während des Wochenbetts sowie Leistungen bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Kindes.

    Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Die Hebammenhilfe kann von jeder gesetzlich krankenversicherten Frau in Anspruch genommen werden. 

    Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie vorab Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären.

    Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse?

    Die Hebammenhilfe wird von einer staatlich geprüften Hebamme erbracht. Zu den Leistungen zählen u. a.

    In der Schwangerschaft: 

    • Schwangerenvorsorge
    • Beratungsleistungen
    • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen
    • Geburtsvorbereitung in der Gruppe

    Während der Geburt: Geburtsbetreuung im Krankenhaus, im Geburtshaus oder bei einer Geburt im häuslichen Umfeld

    In Wochenbett und Stillzeit:

    • Wochenbettbetreuung (bis zum 10. Tag nach der Entbindung täglicher Hausbesuch einer Hebamme, danach bei Bedarf bis zu 16-mal innerhalb von 12 Wochen nach der Geburt ohne ärztliche Anordnung)
    • Rückbildungsgymnastik in der Gruppe, der Kurs muss bis zum 4. Monat nach der Geburt begonnen und bis zum 9. Monat nach der Geburt abgeschlossen sein
    • Stillberatung (bis zum Ende der Stillzeit)

    Über die Stillzeit hinaus:

    • Hilfe bei Ernährungsproblemen des Kindes (bis zum 9. Lebensmonat)
    • Betreuung in besonderen Lebenssituationen (z. B. bei einer Adoption oder im Krankheitsfall der Mutter)

    Für darüber hinausgehende Hilfeleistungen einer Hebamme ist ein ärztliches Rezept erforderlich. 

    Einzelne Krankenkassen erstatten weitere Hebammenleistungen ganz oder teilweise (z. B. PEKiP-Kurse etc.). Sprechen Sie dazu direkt mit Ihrer Krankenkasse.

    Bei Fragen zu den Leistungen der Hebammenhilfe wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Krankenkasse

    Ansprechpartner

    Für Nordwalde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Die Hebamme rechnet ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Ein separater Antrag ist nicht notwendig. 

    Voraussetzungen

    Wann habe ich Anspruch auf Hebammenhilfe?

    Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. 

    Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl.
    • Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen.
    • Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
    • Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, sollten Sie mit dieser zuvor die Kostenübernahme klären.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und beim Deutschen Hebammenbund.

    Weitere Informationen

    Wie läuft die Hebammenhilfe ab? Sie können sich direkt an eine Hebamme Ihrer Wahl wenden. Nach Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte rechnet Ihre Hebamme die erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Es können jedoch nur Leistungen abgerechnet werden, die im Hebammen-Vergütungsverzeichnis geregelt sind. Wann sollte ich mich um eine Hebamme kümmern? Je nachdem, wofür Sie eine Hebamme suchen, können Sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten Ihrer Schwangerschaft aktiv werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf dem Familienportal NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Hebammenhilfe, Hebamme, Rückbildungsgymnastik, Schwangerenvorsorge, Schwangerennachsorge, Hebammenhilfe, Geburt, Schwangerenvorsorge, Rückbildung, Schwangerenbetreuung, Geburtsbegleitung, Rückbildungsgymnastik, Vorsorge, Schwangerschaft, Schwangerennachsorge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de