• Neuenrade (Landkreis Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen)

Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen

Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernehmen, ist dieser Betreiberwechsel der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Beschreibung

Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Neuenrade wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Anzeigeformular

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine prüfpflichtige Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit Ausnahme von Heizölverbraucheranlagen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
  • Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

Fristen

Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Kosten

Die Anzeige kann gebührenpflichtig werden, wenn zum Beispiel ein Bescheid zu erstellen ist.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 1000.00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 05.07.2023

Version

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

Umgang, Heizölanlage, ändern, Wassergefährdende Stoffe, AwSV, Prüfpflichtige Anlage, Anlage, wassergefährdend, Stoffe, Wasserbehörde, Anlagensicherheit, Wechsel, Anzeige, Heizölverbraucheranlage, Anzeigepflicht, Heizöl, Gefährdungsstufe, Betreiber

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de