Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer Erlaubnis

    Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen

    Sie wollen Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten?, Dann können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis.

    Niederschlagswasser ist aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser.

    Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

    Die Erlaubnis für die Versickerung benötigen Sie, wenn sich das Versickern nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.

    Die Erlaubnispflicht entfällt, wenn keine nachteiligen Veränderungen des Grundwassers zu erwarten sind. Sie haben Ihr Vorhaben dann lediglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Kontaktieren Sie die Behörde, falls Sie unsicher sind, ob Sie eine Erlaubnis beantragen müssen.

    Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

    Hinweise für Rees: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesNiederschlagswasser ist in den meisten Bereichen des Stadtgebietes auf dem Grundstück zu versickern oder in ein Gewässer einzuleiten. Die Frage, ob Grundstücke hinsichtlich der Einleitung von Niederschlagswasser an die städtische Abwasseranlage angeschlossen werden können oder müssen, ist mit dem Abwasserbetrieb der Stadt Rees zu klären. Für die Herstellung oder Nutzung eines Kanalanschlusses ist eine Genehmigung zu beantragen. Grundsätzlich muss jedes Grundstück über eine eigene Anschlussleitung verfügen. Hierzu gibt es Auskünfte und Unterlagen über Kanallagepläne und Aufmaßzeichnungen von Grundstücksanschlussleitungen beim Abwasserbetrieb der Stadt Rees. Nach geltendem Landeswasserrecht und aktueller Rechtsprechung können bzw. müssen die Städte unter bestimmten Voraussetzungen die Abwasserüberlassungspflicht bzw. Festsetzung des Kanalanschluss- und Benutzungszwanges auch für Niederschlagswasser und kleine Flächen durchsetzen. Falls beabsichtigt wird, das Niederschlagswasser von bebauten / überbauten / befestigten Flächen auf einem Grundstück über eine Versickerungsanlage zu beseitigen und nicht in die städtische Abwasseranlage einzuleiten, sind vorher förmliche Genehmigungsverfahren durchzuführen. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob eine erlaubnisfreie oder -pflichtige Versickerungsanlage vorliegt und ggf. ist ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve zu stellen. Der Antragsvordruck und nähere Informationen sind im Internet auf der Seite des Kreises Kleve abzurufen (www.kreis-kleve.de). In jedem Fall ist ein Antrag bei der Stadt Rees zu stellen für die Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht für eine erlaubnisfreie oder -pflichtige Anlage / Gewässereinleitung und ggf. auf Befreiung vom Kanalanschluss- und Benutzungszwang. Ein Merkblatt mit ausführlichen Erläuterungen und der Antragsvordruck sind auf Anfrage (per Mail oder Telefon) erhältlich.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abteilung 20-1 - Buchhaltung und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags: 8 bis 12 Uhr montags bis donnerstags 14 bis 16 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: steuerteam@stadt-rees.de

    E-Mail: +49 2851 51-315

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Berechnungen zu Belastung und Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers
    • Hydrogeologisches Gutachten (bei Versickerung)
    • Beschreibung, Darstellung, Bemessung der Versickerungsanlage
    • Nachweis, dass Versickerung nicht möglich ist (bei Einleitung in oberirdische Gewässer)
    • Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung
    • Übersichtsplan
    • Lageplan
    • Flurkartenauszug
    • Zeichnerische Darstellung von Bauwerk oder Anlage
    • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
    • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

    Voraussetzungen

    • Die Schädlichkeit des Niederschlagswassers wird so gering gehalten, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
    • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
    • Es werden gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben, um diese Voraussetzungen einzuhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis zur Direkteinleitung von Niederschlagswasser können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

    • Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
    • Diese
      • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
      • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
    • Sie erhalten
      • eine Erlaubnis oder
      • einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (MKUEM) am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Versickerungsanlage, Versickerungsschacht, Versickerungsbecken, Rigolen, Versickerungssystem, Mulden, Regenwasser, Versickerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English