Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.

    Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:

    • geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
    • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
    • geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Neubauten in Niedrigenergiebauweise werden immer häufiger Erdwärmeheizungen errichtet.Um Erdwärme nutzbar zu machen, werden meist Erdwärmekollektoren oder Erdwärmesonden eingesetzt. Solche Anlagen stellen immer auch einen Eingriff in den Untergrund dar. Durch diesen Eingriff kann ein direkter oder indirekter Kontakt zum Grundwasser entstehen.Deshalb brauchen Sie grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Einbau von Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden. Bei Erdwärmekollektoren kann unter Umständen wegen der geringeren Eingriffstiefe auf eine wasserrechtliche Erlaubnis verzichtet werden.Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns, wenn Sie die Nutzung von Erdwärme planen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Wasserbehörde

    Beschreibung

    Den Schutz der lippischen Gewässer im Blick haben Die Aufgabenfelder der unteren Wasserbehörde umfassen den Schutz und die Entwicklung der Fließgewässer und des Grundwassers sowie die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung. Ziel ist es, die Gewässer vor Einträgen und Belastungen zu schützen und eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zu fördern.Die untere Wasserbehörde des Kreises Lippe ist unter anderem Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Gewässerbenutzungen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Diese sind: das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern, das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt, das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer, das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. Diese Gewässerbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis, welche bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe beantragt werden kann. Eine Ausnahme kann die Entnahme, Zutageförderung oder Zutageleitung von Grundwasser bilden. Hier wird die Erlaubnispflicht erst über die Anzeige eines Brunnens abgeprüft.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.Des Weiteren werden die Belange der europäischen Wasserrahmenrichtlinie als zuständige Bewirtschaftungsbehörde wahrgenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Europäische Wasserrahmenrichtlinie - Umsetzung im Kreis Lippe.Unsere öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier:Öffentliche Bekanntmachungen der unteren Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag:09:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 15:00 UhrFreitag:09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77520

    E-Mail: wasser@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen in erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erdwärmenutzung Antrag

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren dürfen nur außerhalb von Heilquellenschutzgebieten und den Zonen I und II von Trinkwasserschutzgebieten errichtet werden. Für Erdwärmeanlagen in weiteren Schutzzonen eines Schutzgebietes können Einschränkungen bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Idealerweise vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Nach erfolgter Antragstellung prüfen wir Ihren Antrag. Eventuell müssen wir noch andere Behörden beteiligen. Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Erlaubnisbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ungefähr 4 - 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beratungsgespräch: kostenlos wasserrechtliche Erlaubnis: Mindestgebühr EUR 200,00 Zahlungsweisen: Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bohrungen, die mehr als 100 Meter tief werden sollen, müssen Sie zusätzlich der Bergbehörde anzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erdwärmekollektor, Bodeneingriff, Erdwärmepumpe, Erdwärme, Erdbohrung, tiefe Bohrung, Bohrung, Geothermie, Grundwasserwärmepumpen, vertikale Erdwärmesonde, Anlagenbetrieb, Erdaufschluss, Bauvorhaben, Aufschlusszwecke, Anlagenbau, Grundwasser, Erdarbeiten, Erdwärmenutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de