Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Umwelt- und Grünflächenamt (Stadt Bochum)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: umweltamt@bochum.de
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 01.02.2024
Stichwörter
Bauvorhaben, Erdaufschluss, Ingenieurgeologische Untersuchung, Hohlraumerkundung, Kellerbau, Geophysikalische Untersuchung, Grundwassererschließung, Grundwasserwärmepumpen, unbeabsichtigte Grundwassererschließung, Rohstoffe, Brunnen, Baugrundsondierung, Erdarbeiten, Bohrung, Kartierung, Grundwassermessstelle, Grundwasser, Altbergbauerkundung, Bodeneingriff, Baugrunduntersuchung, Bohranzeige, Altlastenerkundung, Pfahlgründung