Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

    Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

    Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erdaufschlüsse durch Bodeneingriffe und damit verbundene Gefahren für unser Grundwasser - informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gerade im Zusammenhang mit Bauvorhaben können Bodeneingriffe das Grundwasser gefährden. Bodeneingriffe erfolgen im diesem Zusammenhang beispielsweise durch Erdarbeiten für: unterkellerte Gebäude, Pfahlgründungen oder Baugrundsondierungen. Hier wird zum Teil so tief in den Boden eingedrungen, dass die Qualität oder die Fließrichtung des Grundwassers dadurch beeinflusst werden kann. Auch kann durch Bodeneingriffe ein direkter oder indirekter Kontakt zum Grundwasser entstehen. Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen. Jeder Bodeneingriff muss daher bei uns rechtzeitig angezeigt werden.Um Grundwasserschäden zu vermeiden, gibt es ein zweistufiges Verfahren:Nach Eingang der Anzeige prüfen wir, ob Grundwasserschäden zu befürchten sind. Ist das nicht der Fall, reicht die Anzeige des Bodeneingriffs aus.Falls aber Grundwasserschäden zu befürchten sind, müssen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Wasserbehörde

    Beschreibung

    Den Schutz der lippischen Gewässer im Blick haben Die Aufgabenfelder der unteren Wasserbehörde umfassen den Schutz und die Entwicklung der Fließgewässer und des Grundwassers sowie die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung. Ziel ist es, die Gewässer vor Einträgen und Belastungen zu schützen und eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zu fördern.Die untere Wasserbehörde des Kreises Lippe ist unter anderem Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Gewässerbenutzungen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Diese sind: das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern, das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt, das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer, das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. Diese Gewässerbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis, welche bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe beantragt werden kann. Eine Ausnahme kann die Entnahme, Zutageförderung oder Zutageleitung von Grundwasser bilden. Hier wird die Erlaubnispflicht erst über die Anzeige eines Brunnens abgeprüft.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.Des Weiteren werden die Belange der europäischen Wasserrahmenrichtlinie als zuständige Bewirtschaftungsbehörde wahrgenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Europäische Wasserrahmenrichtlinie - Umsetzung im Kreis Lippe.Unsere öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier:Öffentliche Bekanntmachungen der unteren Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag:09:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 15:00 UhrFreitag:09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77520

    E-Mail: wasser@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zeigen Sie uns Ihr Bauvorhaben formlos schriftlich oder elektronisch an und fügen Sie bei: Erläuterungen (Grund des Eingriffes, Tiefe des Eingriffs) Lageplan Geologische Einschätzung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir prüfen anhand Ihrer Anzeige, ob eine schädliche Veränderung des Grundwassers zu befürchten ist. Falls das der Fall ist, der Eingriff aber nicht vermieden werden kann, informieren wir Sie. In dem Fall müssen Sie für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. In dieser Erlaubnis legen wir dann Maßnahmen fest, die einen Grundwasserschaden verhindern sollen.

    Fristen

    Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anzeige bei uns: 1 Monat vor Beginn der Arbeiten

    Kosten

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kostenrahmen: EUR 50,00 - 1.000 Zahlungsweisen: Überweisung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bauvorhaben, Kellerbau, Altlastenerkundung, Bodeneingriff, Baugrundsondierung, Grundwassermessstelle, Bohrung, Grundwasser, Ingenieurgeologische Untersuchung, Geophysikalische Untersuchung, Kartierung, Rohstoffe, Altbergbauerkundung, Brunnen, Pfahlgründung, Bohranzeige, Erdarbeiten, Erdaufschluss, Baugrunduntersuchung, Hohlraumerkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de