Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung

    Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung

    Die Behörde kann auch über die ohnehin zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten Verpflichteten hinaus die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde kann anordnen, dass

    1. die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht,
    2. die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
    3. die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Absatz 1 WHG,
    4. die Betreiber von Rohrleitungsanlagen nach Nummer 19.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

    einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    • Formularbezeichnung: nicht existent
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es erfolgt die Anordnung seitens der Behörde.

    Fristen

    Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2024

    Stichwörter

    Gewässerschutzbeauftragte, Rohrleistungsanlagen, Gewässer, Einleiten von Abwasser, Abwasseranlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English